Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschläge:

1.         Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „B 8, Radwegebrücke Maximilianstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 8, Radwegebrücke Maximilianstraße“ ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 13.01.2022, auf die verwiesen wird, ein und konnte direkt in die Beschlussfassung einleiten. Unter Tagesordnungspunkt 2 der hiesigen Ausschusssitzung wurde über das Thema diskutiert.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat mehrheitlich bei vier Gegenstimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss empfahl dem Stadtrat mehrheitlich bei vier Gegenstimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.