Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

 

1.            Für das in der Anlage 1 gekennzeichnete bzw. in § 2 der „Satzung über die Teilaufhebung der „Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Konversion Landau Süd““ beschriebene, in der Gemarkung Landau gelegene Gebiet, wird der Entwicklungsbereich gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 162 Abs. 2 BauGB aufgehoben.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Teilaufhebung gem. § 162 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dem Grundbuchamt die Aufhebung des Entwicklungsvermerkes gem. § 162 Abs. 3 BauGB mitzuteilen und die Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB zu ermitteln und zu erheben.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.01.2022 ein, auf die verwiesen wird, und informierte, dass Herr Kamplade im Folgenden auf die wesentlichen Punkte eingehen werde.

 

Herr Kamplade erläuterte zunächst die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Festlegung der Satzung. Damals konnten aufgrund der Satzung beispielsweise die Bodenpreise „eingefroren“ werden. Das Entwicklungsgebiet, das grob in vier Bereiche untergliedert werden kann, muss bis zum Ende des Jahres 2022 nach Maßgabe des Landes abgerechnet werden. Daher empfehle die Verwaltung, die Satzung für Teilbereiche, in denen die Entwicklung abgeschlossen ist, aufzuheben.

 

Da sich keine Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder ergaben, konnte der Vorsitzende direkt in die Beschlussfassung leiten.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl einstimmig dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.