Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der FWG-Stadtratsfraktion, die alternative Wohnform einer Tiny House Siedlung zu prüfen, wird in den Werksausschuss GML verwiesen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der FWG-Stadtratsfraktion vom 12. Januar 2022, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Gies begründete den Antrag. Durch die angespannte Wohnsituation würden Tiny-Häuser an Bedeutung gewinnen. Immer mehr Menschen könnten sich für diese Bauform begeistern. Man bitte die Verwaltung zu prüfen, ob und in welcher Form dies umsetzbar wäre.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass sich die Verwaltung bereits mit diesem Thema beschäftige. In Deutschland gebe es aber bisher keine Legaldefinition für den Begriff Tiny-Haus. Es gebe verschiedene Blickwinkel auf dieses Thema. Zum einen das allgemeine Baurecht und die Frage, inwieweit man von städtischer Seite Bauflächen dafür ausweise. Die Tiny-Häuser könnten ein Mosaikstein der Wohnraumbebauung sein, allerdings gebe es auch kritische Stimmen hinsichtlich der Nachhaltigkeit. Er schlage vor, dass die Verwaltung hierzu im Werksausschuss des GML berichten werde.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: