Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einschließlich der nachfolgenden Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplanes C25 der Stadt Landau zu.

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 17.01.2022 ein, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade ging zunächst auf die ungewöhnliche Gebäudeform ein, die vom Bauherrn aufgrund der schmetterlingsähnlichen Form als „Farfalle“ bezeichnet werde. Auch die Nutzung werde außergewöhnlich sein, da neben Büroräumen und einer Wohnnutzung vor allem ein Atelier beabsichtigt sei. Ergänzt solle die Ateliernutzung durch einen Skulpturengarten auf dem Dach des Gebäudes werden, und genau für diese Nutzung ist die in der Vorlage dargestellte Befreiung erforderlich.

Die Dachnutzung sei untergeordnet und der Treppenaufbau mit einer Höhe von 2,20 m immer noch niedriger als der First der angrenzenden Gebäude. Von daher könne aus fachlicher Sicht einer Überschreitung der vorgegebenen Gebäudehöhe für dieses untergeordnete Bauteil zugestimmt werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold fragte nach, ob es sich um zwei oder drei Stockwerke handele? Werde es öffentlich und somit für jede:n zugänglich sein? Wurden die Nachbar:innen einbezogen?

Herr Eisold beantragte letztendlich, dass zunächst die Belange der Nachbarschaft einzubeziehen seien - bevor eine Beschlussfassung erfolge.

 

Herr Kamplade antwortete Herrn Eisold, dass es sich um eine private Nutzung und somit um ein privates Atelier, das über einen Aufzug zugänglich sein wird, handeln werde. Das Gebäude werde zweigeschossig errichtet. Durch den Aufbau werde es ein drittes Geschoss geben, das allerdings nicht als Vollgeschoss zu werten sei. Die Nachbar:innen wurden nicht einbezogen, da dies laut Landesbauordnung (LBauO) nicht vorgesehen sei. Herr Kamplade versicherte Herrn Eisold jedoch, dass die nachbarschaftlichen Belange Berücksichtigung finden und stets die Verhältnismäßigkeit geprüft werde. Bei dem vorliegenden Bauvorhaben werden die Abstandsflächen eingehalten. Baurechtlich relevante, negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft seien nicht festzustellen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth äußerte seine Bedenken und erwähnte, dass man wegen einem anderen Bauprojekt mit intensiver Dachnutzung „gebrandmarkt“ sei. Werde es Partys auf dem Dach geben? Herr Freiermuth möchte durch die Zustimmung der Befreiung dahingehend keine Folgeprobleme schaffen.

 

Herr Kamplade erwähnte, dass sich das Bauvorhaben in einem Mischgebiet befinde und somit Dachnutzungen möglich seien. Der Bauherr versicherte bereits, dass es seltene Nutzungen geben werde. Zudem können ordnungsrechtliche Gegenmaßnahmen getroffen werden, sollte es Verstöße und störende nächtliche Partys / Vernissagen geben.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann war misstrauisch, weshalb der Bauherr nicht von Anfang an eine derartige Befreiung beantragte.

 

Herr Kamplade berichtete, dass das Gebäude bereits seit Sommer 2021 gebaut werde und im Moment der Innenausbau erfolge. Der Bauherr plante von Beginn an mit einem Atelier. Die Erschließung des Ateliers mit Aufzug und die Nutzung des Dachs als Skulpturengarten seien hingegen neu und daher in einer Tektur beantragt.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold hatte eine Rückfrage zur Anlage 3 der Sitzungsvorlage (Anm.: Grundriss Dachgeschoss) und der geplanten Ausgestaltung mit einer Fläche von ca. 80 qm.

 

Herr Kamplade bestätigte, dass nur ein untergeordneter Teil des Dachs begehbar sein werde und dies gegen intensive Nutzungsabsichten der Dachflächen spreche.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt fragte Herrn Eisold, ob er an seinem Antrag festhalte.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold merkte an, dass es sich um eine erhebliche Abweichung des Bebauungsplanes drehe und faktisch eine neue Etage errichtet werde. Seiner Ansicht nach, müssten Anwohner:innen gehört werden. Daher werde er an seinem Antrag festhalten.

 

Herr Kamplade ordnete Herrn Eisolds Antrag baurechtlich ein. Die Verwaltung sei an Recht und Gesetz gebunden. Der Antrag des Bauherrn sei zulässig. In der LBauO Rheinland-Pfalz sei allerdings die Beteiligung und Information der Nachbar:innen nicht vorgesehen. Die Verwaltung könne diesen zusätzlichen, freiwilligen Verfahrensschritt nur geben, wenn sie hierfür den ausdrücklichen Auftrag aus dem Ausschuss bekomme. Auch müsste definiert werden, wer genau beteiligt werden soll und welche Punkte bei den Nachbar:innen abgefragt werden sollen.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold konkretisierte seinen Antrag und bat um die Abfrage der direkten Anlieger:innen, ob es ihrerseits Vorbehalte gegen die Abänderung -entgegen den Bestimmungen des Bebauungsplanes- gebe.

 

Der Vorsitzende resümierte Herrn Eisolds Antrag: Die Verwaltung sollte demnach auf die direkten Nachbar:innen zugehen, eine Rückmeldung über etwaige Bedenken in angemessener Zeit anfordern und im nächsten Ausschuss am 15.03.2022 über die Ergebnisse berichten.

 

Herr Kamplade erwähnte, dass es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handele und es hierfür schwierig sei, Kapazitäten in der Verwaltung zu generieren, wenn diese Verfahrensweise zur Regel gemacht werden würde.

 

Ausschussmitglied Herr Niederberger hielt Herrn Eisolds Vorschlag für eine unnötige Verlängerung des Verfahrens. Das Gebäude werde trotz Aufbau nicht größer als die Gebäude in der Umgebung und grenzen zudem an die Bahnlinie an. Herr Niederberger empfahl, bei derartigen Bauvorhaben zukünftig die Bauherren einzuladen, um die jeweiligen Bauvorhaben kurz vorzustellen.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch signalisierte, dass er und die CDU-Stadtratsfraktion gegen Herrn Eisolds Antrag stimmen werden. Es sei mit den anderen Bauvorhaben, wie z.B. dem Fitter Campus, nicht zu vergleichen und könnte somit eine Präzedenzwirkung entfalten.

 

Der Vorsitzende ließ die Ausschussmitglieder über Herrn Eisolds Antrag abstimmen. Es ergab sich bei vier Enthaltungen eine Stimmengleichheit (6:6), so dass der Antrag keine Mehrheit fand und somit abgelehnt wurde.

 

Der Vorsitzende leitete im Anschluss in die Beschlussfassung ein.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beschloss daraufhin mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.