Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

 


Der Beiratsvorsitzende, Herr Dr. Ingenthron, teilte den anwesenden Mitgliedern mit, dass in der letzten Beiratssitzung am 18.11.2021, unter Tagesordnungspunkt 5 „Verschiedenes“, vereinbart wurde, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe in der nächsten Sitzung geeignete Personen aus der Mitte des Beirates als Vertreter-/innen in städtischen Ausschüssen/Beiräten benennen sollen.

 

Die Liste der Vertreter-/innen in städtischen Ausschüssen/Beiräten wurde von der Arbeitsgruppe in ihrer Sitzung am 05.12.2021 erstellt.

 

Die Liste der Vertreter-/innen in städtischen Ausschüssen/Beiräten wurde Anfang Januar 2022, nach Vorlage beim Beiratsvorsitzenden, über die Beiratsgeschäftsstelle dem Büro für Gremienarbeit vorgelegt.

 

Nach entsprechender Prüfung teilte das Büro für Gremienarbeit dem Beiratsvorsitzenden mit, dass über die Vorschlagsliste vom Kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nochmals ein Mehrheitsbeschluss der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich sei.

 

Die Personenvorschlagsliste der möglichen Vertreter-/innen in städtischen Ausschüssen/Beiräten wurde mit der Sitzungseinladung allen Mitgliedern ordnungsgemäß versendet.

 

Der Beiratsvorsitzende befragte, ob die Beschlussvorschlagsliste jedes anwesende Beiratsmitglied mit der Sitzungseinladung erhalten habe und ob es Einwände zu

den vorgeschlagenen Personen gebe.

 

Es konnte festgestellt werden, dass jedes Mitglied die Liste erhalten hat und es keine Einwände zu den Personenvorschlägen gebe.

 

Nach durchgeführter öffentlicher Abstimmung konnte der Beiratsvorsitzende feststellen, dass die Beschlussvorschlagsliste zu den Vertreter-/innen die städtischen Ausschüsse/Beiräte einstimmig von den anwesenden stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, ohne Stimmenthaltungen, einstimmig angenommen wurde.

 

Herr Dr. Ingenthron teilte mit, dass der Beschluss zur Umsetzung umgehend an das Büro für Gremienarbeit weitergeleitet werde. Des Weiteren wies er nochmals darauf hin, dass das beratende Teilnahmerecht in den betroffenen Ausschüssen/Beiräten nur dann bestehe, wenn die Tagesordnungspunkte Aufgabenbereiche des Behindertenbeirates unmittelbar betreffen. Liege dies nicht vor, dann ruhe das beratende Teilnahmerecht; allerdings kann in öffentlichen Sitzung der/die Vertreter-/in zu Tagesordnungspunkten die den Aufgabenbereich des Behindertenbeirates nicht betreffen, weiterhin als Zuhörer/in im Sitzungssaal verbleiben.