Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44

1.  Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier wird beantragt, als

     Termin für die Urwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters

     der Stadt Landau in der Pfalz den 3. Juli 2022 festzusetzen. Eine eventuell

     erforderliche Stichwahl soll am 17. Juli 2022 stattfinden.

 

2.  Die Ausschreibung der Stelle der Oberbürgermeisterin oder des

     Oberbürgermeisters soll schnellstmöglich erfolgen. Die öffentliche

     Ausschreibung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Landau in der Pfalz, der

     Gesamtausgabe der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ sowie im Staatsanzeiger für

     Rheinland-Pfalz. Dem Ausschreibungstext (s. Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3.  Für die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des

     Oberbürgermeisters werden außerplanmäßige Haushaltsmittel i. H. v.
     105.000 Euro bereitgestellt.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 20. Januar 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Ältestenrat habe vereinbart, dass der Stadtrat heute den 3. Juli 2022 als Wahltermin und den 17. Juli 2022 als Termin für die Stichwahl beschließen solle. Festsetzen werde den Wahltermin die ADD. Zudem beinhalte die Vorlage die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und die ersten Details für Ausschreibung der Stelle. Wenn die Vorlage die Zustimmung des Rates finde, dann habe sich der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion erledigt.

 

Ratsmitglied Kerbstat regte an, dass die außerplanmäßigen Mittel für die vorgezogene Wahl von Herrn Hirsch privat bezahlt werden sollen.

 

Der Vorsitzende lehnte dies ab, da dies nicht den demokratischen und gesetzlichen Gepflogenheiten entspreche.

 

 


Der Stadtrat beschloss einstimmig nachfolgenden