Sitzung: 01.02.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44
Vorlage: 100/350/2022
1. Bei der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion in Trier wird beantragt, als
Termin für die Urwahl der
Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters
der Stadt Landau in der Pfalz den 3. Juli
2022 festzusetzen. Eine eventuell
erforderliche Stichwahl soll am 17. Juli
2022 stattfinden.
2. Die Ausschreibung der Stelle der
Oberbürgermeisterin oder des
Oberbürgermeisters soll schnellstmöglich
erfolgen. Die öffentliche
Ausschreibung erfolgt im Amtsblatt der
Stadt Landau in der Pfalz, der
Gesamtausgabe der Tageszeitung „Die
Rheinpfalz“ sowie im Staatsanzeiger für
Rheinland-Pfalz. Dem Ausschreibungstext
(s. Anlage 1) wird zugestimmt.
3. Für die Durchführung der Wahl
der Oberbürgermeisterin oder des
Oberbürgermeisters werden
außerplanmäßige Haushaltsmittel i. H. v.
105.000 Euro bereitgestellt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 20. Januar 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Ältestenrat habe vereinbart, dass der Stadtrat heute den 3. Juli 2022 als Wahltermin und den 17. Juli 2022 als Termin für die Stichwahl beschließen solle. Festsetzen werde den Wahltermin die ADD. Zudem beinhalte die Vorlage die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und die ersten Details für Ausschreibung der Stelle. Wenn die Vorlage die Zustimmung des Rates finde, dann habe sich der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion erledigt.
Ratsmitglied Kerbstat regte an, dass die außerplanmäßigen Mittel für die vorgezogene Wahl von Herrn Hirsch privat bezahlt werden sollen.
Der Vorsitzende lehnte dies ab, da dies nicht den demokratischen und gesetzlichen Gepflogenheiten entspreche.
Der Stadtrat
beschloss einstimmig nachfolgenden