Der Billigheimer Weg soll für den Durchgangsverkehr gemäß des Vorschlags der Straßenverkehrsbehörde gesperrt werden.

 


Herr Brucker hatte in der Ortsbeiratssitzung am 02.12.2021 dem Beigeordneten Hartmann die schlechte Wegesituation im Billigheimer Weg geschildert. Die Einrichtung einer Sackgasse könne der weiteren Verschlechterung des Fahrbahnbelages zuträglich sein.

 

Es fand Ende 2021 ein Vororttermin der Straßenverkehrsbehörde statt. Der Vorsitzende bat darum zu prüfen, wie sich die Rettungsorganisationen, die Feuerwehr und der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb dazu äußern.

 

Die Stellungnahmen wurden vom Fachamt eingeholt. Von den betroffenen Institutionen wurden keine Bedenken erhoben. Seitens des Entsorgers wird diese Maßnahme sogar befürwortet.

 

Als sinnvoll wurde von der Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung von, vorzugsweise entnehmbaren, Pollern erachtet. Zwischen den Grundstücken Billigheimer Weg 1 und 1 a würden zwei Poller installiert, so dass die Anwesen Billigheimer Weg 3 und 1a über das gut ausgebaute Stück von Westen her erreichbar wären. Die übrigen Grundstücke müssten östlich über die Mörlheimer Hauptstraße angefahren werden.

 

Auf West- und Ostseite müssten entsprechende Sackgassenbeschilderungen angebracht werden, optimaler Weise mit dem Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit“.

 

Einer Sperrung mittels Findlingen in der Fahrbahn kann nicht zugestimmt werden, da diese nicht als Verkehrseinrichtung, sondern im Schadensfall als Hindernis auf der der Fahrbahn nach dem § 32 STVO eingestuft werden könnten.

 

Ratsmitglied Starck bat darum, die notwendige Entwässerung der Straße zu veranlassen.

 


Das Gremium stimmte einstimmig bei 10 Zustimmungen und einer Enthaltung dem Vorschlag des Fachamtes zu.