Sitzung: 15.02.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 610/697/2022
Beschlussvorschlag:
1. Für
das in der Anlage 1 gekennzeichnete bzw. in § 2 der „Satzung über die
Teilaufhebung der „Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen
Entwicklungsbereiches Konversion Landau Süd““ beschriebene, in der Gemarkung Landau
gelegene Gebiet, wird der Entwicklungsbereich gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 i. V. m.
§ 162 Abs. 2 BauGB aufgehoben.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Teilaufhebung gem. §
162 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dem Grundbuchamt die Aufhebung
des Entwicklungsvermerkes gem. § 162 Abs. 3 BauGB mitzuteilen und die
Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB zu ermitteln und zu erheben.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20. Januar 2022, auf welche hingewiesen wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wurde bereits beteiligt und stimmte einstimmig für die Sitzungsvorlage.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden