Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

 

 


Der Vorsitzende führte in die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 10.02.2022 ein, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und erwähnte, dass die Verwaltung „Hausaufgaben“ aus der letzten Beratung im März 2021 zu erledigen hatte. Die Erkenntnisse, die zur Genehmigung des Stahlgittermastes führen werden, werden von Herrn Kamplade im Anschluss erläutert.

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Oberbürgermeister Hirschs Einführung in die Informationsvorlage und bestätigte, dass fünf Fragestellungen zu klären waren. Diese wurden letztlich von der Bauherrin „Deutsche Funkturm GmbH“ beantwortet und in der Informationsvorlage wiedergegeben, weshalb Herr Kamplade nicht im Detail auf die einzelnen Fragen eingehen werde.

Die Errichtung von Mobilfunkstationen auf Kirchtürmen, eine der fünf Fragen, käme laut der Bauherrin aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage. Begründet wurde dies, dass dann mindestens zwei Standorte benötigt werden. Auch die Errichtung auf anderen Grundstücken scheiterte an der Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer:innen oder aufgrund der zu wahrenden Abstandsflächen.

Herr Kamplade zeigte anhand einer Karte die Standorte von Masten im Umland, zu denen beispielsweise die Funkanlage am Wasserhochbehälter in Arzheim zählte. Herr Kamplade verdeutlichte, dass er den 35 m hohen Stahlgittermast nicht schönreden möchte und man sich erst an den Masten gewöhnen müsse aber Sendemasten inzwischen zum Landschaftsbild gehören. Herr Kamplade zog hierzu einen Vergleich zu den inzwischen überall zu sehenden Windkraftanlagen in der umliegenden Landschaft. Baurechtlich handele es sich um ein privilegiertes Vorhaben, für das Baurecht bestehe, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, was im vorliegenden Fall zutrifft.

Ausschussmitglied Herr Freiermuth konnte den Standpunkt der Bauherrin nachvollziehen, schließlich müsse diese auf das Geld und die Wirtschaftlichkeit achten. Herr Freiermuth informierte weiterhin, dass der Ortsbeirat Mörzheim eine Anfrage an den Pfarrer der Bergkirche im nahegelegenen Ort Albersweiler stellte. Auf dem Kirchturm der Bergkirche befinde sich ein Sendemast, für den die Kirchengemeinde sogar Einnahmen in Höhe von ca. 4.000 EUR p.a. generieren könne und ein notwendiger Stromanschluss für die Anlage vorhanden war.

Herr Freiermuth könne zudem seitens der Bauherrin auch nachvollziehen, dass keine Alternativen mehr gesucht werden, da die Deutsche Funkturm GmbH bereits Kaufverträge für Grundstücke in Mörzheim abgeschlossen habe. Wie lange wisse hier die Verwaltung bereits Bescheid?

 

Herr Kamplade erklärte, weshalb er nicht auf eine Errichtung von Sendemasten auf Kirchtürmen eingegangen sei und begründete dies mit der Funkausleuchtung. Würde ein Sendemast in Mörzheim errichtet, wäre das Stadtdorf Wollmesheim nicht mehr ausreichend mit 5 G versorgt. Herr Kamplade bestätigte, dass es prinzipiell möglich sei, Funkanlagen - unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes - auf Kirchtürmen zu errichten. Für das vorliegende Bauvorhaben sei dies allerdings keine Lösung.

Herrn Freiermuths Frage hinsichtlich der Grundstücksveräußerung konnte Herr Kamplade nicht beantworten. Die Verkäufe seien privatrechtlicher Natur und die Verwaltung werde im Vorfeld nicht in Kenntnis gesetzt.

 


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Erläuterungsbedarf, so dass der Vorsitzende im Anschluss die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte.