Der Vorsitzende begrüßt Herrn Müller, den Geschäftsführenden des Instituts für Sozialpädagogische Fortbildung Mainz (ISM). Seit dem Jahr 2002 wird das Projekt durch das ISM im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur  sowie aller 41 rheinland-pfälzischen Jugendämtern durchgeführt.

Herr Müller stellt den 3. Jahresbericht des Projekts und das vorliegende Profil für die Stadt Landau in der Pfalz aus dem Jahr 2009 vor. Präsentiert werden die zentralen Ergebnisse und Kernbefunde im Vergleich der einzelnen Jugendamtsbezirke in Rheinland-Pfalz. Durch Auswertung der erhobenen Daten sollen Informationen gewonnen werden, welche Ursachen und Hintergründe sich bedarfsbeeinflussend für die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung auswirken und welche Konsequenzen daraus gezogen werden können.

Die Erhebung macht deutlich, dass trotz einer rückgängigen Anzahl junger Menschen der Bedarf an erzieherischen Hilfen, insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen, erheblich steigt. Auffällig ist ein deutlicher soziostruktureller Unterschied zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen in Rheinland-Pfalz. Einflussgrößen wie familiärer Wandel, Armutsstruktur und Bevölkerungsentwicklung sowie Auswirkungen der Kindesschutzdebatte können zu einem größeren Bedarf an Hilfen führen. Aufgrund wachsende Fallzahlen und veränderte Anforderungen kommt es zu Überlastungsanzeigen bei den Mitarbeitern der Jugendämter. Insbesondere die Schnittstelle Hilfe zur Erziehung und Kindesschutz gewinnt an Wichtigkeit.

Insgesamt zeigt sich, dass die Stadt Landau im Vergleich der kreisfreien Städte bei einigen Daten relativ gut dasteht und in anderen Bereichen durchschnittliche Werte aufweist. Weitere Informationen sind der beigefügten Ausfertigung der Powerpoint-Präsentation zu entnehmen.

Der 3. Landesbericht kann unter der Internetseite des Ministeriums www.masgff.rlp.de heruntergeladen werden.

 

Frau Schwarzmüller bemerkt, dass die positiven statistischen Daten über die Armutslage in Landau nichts darüber aussagen, ob durch ein hohen Preisniveau in der Stadt der Zuzug von ärmeren Personen verhindert werde und inwieweit Alleinerziehende betroffen sind. Herr Müller verweist auf die Erhebungen zur Personengruppe der Alleinerziehenden. Diese Lebenslage ist höchst risikobehaftet und es besteht ein hoher Zusammenhang mit der Nachfrage nach Hilfen zur Erziehung. Erforderlich sind Präventivmaßnahmen und das frühe Einsetzen von Hilfen.

Durch einen breiten und bedarfsgerechten Ausbau ambulanter und teilstationärer Hilfen können stationäre Maßnahmen vermieden werden. Die Stadt Landau liegt durch die Umsetzung ihres Konzepts zum Ausbau der ambulanten Hilfen in diesem Bereich an der Spitze. 

Frau Schwarzmüller interessiert, ob es Gegenüberstellungen gibt, ob ambulante oder stationäre Hilfen erfolgreicher sind.  Herr Müller antwortet, dass hierzu keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann. Um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, sei es wichtig, zum richtigen Zeitpunkt die richtige Hilfe zu leisten. Zwei Drittel der gesamten Hilfemaßnahmen seien erfolgreich. In diesem Kontext gebe es aber noch einen großen Forschungsbedarf.

Ein weiteres wichtiges Thema der Jugendhilfe ist die Entwicklung der Hilfen für behinderte junge Menschen. Hier ist der Ausbau der Schnittstelle Schule – Jugendamt erforderlich. Die Aufgabenstellung ist jedoch nur im Zusammenwirken von Land und Kommune zu bewerkstelligen.

 

Frau Thomas stellt fest, dass die Statistik zwar Aussagen darüber treffe, dass Landau im Landesvergleich relativ gut dastehe, aber nicht darüber informiere, ob sich Landau in den letzten Jahren besser oder schlechter entwickelt habe. Sie fragt nach, ob eine Erhebung im Jahresvergleich möglich wäre.

Herr Eisenstein gibt zu bedenken, dass eine Bewertung des Begriffes „besser“ im Zusammenhang mit den Daten zur Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen sehr schwierig sei. Erforderlich sei, dass die Maßnahmen gewährt werden, die bedarfsgerecht sind.  Er regt an, im nächsten Bericht auch Fallzahlenänderungen für Landau darzustellen.

Herr Müller antwortet, dass das entsprechende Material vorliege. Der Fokus der Erhebung sei jedoch darauf gerichtet, neue Anforderungen und Entwicklungen sowie strukturelle Veränderungen aufzuzeigen und dadurch eine Hilfestellung bei der Planung neuer Konzepte zu bieten.

 

Herr Kratz merkt an, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen berücksichtigt werden sollte. Er fragt, ob es einen Zusammenhang zwischen dem zur Verfügung stehenden Budget und der Wirksamkeit der Fallbearbeitung gebe. Herr Müller erklärt, dass hierzu eine umfassende Wirkungsforschung unter Erhebung und Auswertung von zahlreichen Daten aus unterschiedlichen Perspektiven erforderlich wäre. Diese Aufgabe würde die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort überfordern.

Herr Eisenstein ergänzt, dass auf Hilfen zur Erziehung ein Rechtsanspruch bestehe, unabhängig von der Frage des Budgets. Das Jugendamt müsse leisten, sobald ein Bedarf vorliege.

 

Frau Schwarzmüller erkundigt sich, unter welchen Kriterien Tagesmütter über das Jugendamt zugeteilt werden. Sie ist der Meinung, dass bei zu knappem Angebot, diejenigen Erziehungsberechtigten eine Tagesmutter erhalten sollten, die sie am dringendsten benötigen. Herr Eisenstein antwortet, dass eine steuernde Einwirkung oder Auswahl nicht möglich ist, da ein gesetzlicher Anspruch für alle Eltern vorliege. Je nach Einkommen wird jedoch eine finanzielle Beteiligung gefordert. Die Vermittlung erfolge je nach Eingang und Bedarf. Wichtiges Kriterium sei, wie die Tagesmütter und die Familien zueinander passen. Durch entsprechende Werbemaßnahmen werde versucht, neue Tagesmütter zu gewinnen und bereits gemeldete Tagesmütter zu halten.

 

Herr Hirsch dankt Herrn Müller für die interessante Präsentation und verweist auf aktuelle  Entwicklungen im Jugendhilfebereich.

 

Er teilt mit, dass die Kommunen gesetzlicher Leistungsträger für das neue Bildungs- und Teilhabepaket werden. Für die anfallenden Aufwendungen werden die Kommunen im Bereich der Grundsicherung entlastet.  Das Paket beinhaltet insbesondere Leistungen für Mittagessen, Teilhabe z.B. an Musikunterricht oder Vereinsmitgliedschaft sowie Schulsozialarbeit.

 

Neuerungen gibt es auch beim Bundeskinderschutzgesetz, in dem einheitliche Standards festgelegt werden, sowie beim Amtsvormundschaftsgesetz.

 

Weiterhin informiert er über die Aktion „Jugendamt on Tour“, mit der sich das Jugendamt auf neue Art präsentiere. Das Jugendamt bietet für Interessierte  Sprechstunden vor Ort an, so z.B. am 19. März 2011 auf der Landauer Wirtschaftswoche.

 

Der Kindertag in Landau in der Pfalz findet dieses Jahr am 04. Juni statt.