Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Stadtrat nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 


Der Vorsitzende verwies auf die Informationsvorlage der Ordnungsabteilung vom

20. Januar 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte als zuständiger Dezernent die Informationsvorlage. Ausgangspunkt sei der Prüfantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 7. August 2010 gewesen, den der Stadtrat zur Prüfung angenommen habe. In den vergangenen Wochen habe man verschiedene Gespräche geführt und auch rechtliche Würdigungen vorgenommen. Zunächst sei festzuhalten, dass die zuständige Veterinärbehörde kein Problem mit freilaufenden Katzen sehe. Anzeichen einer deutlichen Zunahme gebe es in Landau nicht. Gerade dies biete aber keine ausreichende Grundlage für den Erlass einer ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehrverordnung. Darüber hinaus gebe es auch weitere rechtliche Bedenken zum Erlass einer gesetzlichen Regelung. Ein weiteres sei schließlich, dass die Stadt Landau gar nicht zuständig sei, da diese Aufgabe an den Landkreis übertragen worden sei. Somit wäre für den Erlass einer entsprechenden Verordnung der Landkreis zuständig. Ab 1. Januar 2012 dann ohnehin aufgrund des gesetzlichen Aufgabenübergangs. Die Verwaltung sehe daher keine Möglichkeit, hier verpflichtend tätig zu werden.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf entgegnete, dass ihn die vom Bürgermeister vorgetragene Argumentation nicht vom Hocker reiße. Wenn eine Regelung gewollt wäre, dann wäre sie seiner Meinung nach auch möglich. Die SPD-Stadtratsfraktion nehme die Auffassung der Verwaltung zur Kenntnis. Man werde sich aber überlegen, was man mache und ob man nochmals tätig werde.