Herr Christian Kolain teilt mit, dass er aus der Presse aufgenommen hat, dass das Sozialprojekt Seniorenbus gestartet wurde. Allerdings wurde dabei auch berichtet, dass der Bus für körperbeeinträchtigte Teilnehmer-/innen nicht barrierefrei sei.

Herr Dr. Ingenthron teilt mit, dass dieses Sozialprojekt aus dem Beirat für ältere Menschen entwickelt wurde. Es gab entsprechende Planungsabsichten zur Umsetzung des Projektes. Wichtig war dabei für den Seniorenbeirat, dass u.a. das Projekt finanzierbar und leicht zugänglich sein muss. Die Umsetzung des operativen Geschäftsbetriebes wurde durch die Einrichtung eines eigenen Trägervereins organisiert. Sinn und Zweck ist ein ergänzendes Mobilitätsangebot in der Stadt Landau in der Pfalz zu schaffen, dass speziell ältere Menschen die nicht mehr mobil sind ansprechen soll. Den Bus fahren werden Menschen mit ehrenamtlichen Engagement. Entsprechend war für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes eine pragmatische Lösung sehr wichtig. Die Fahrer-/innen des Busses sollten nicht das Erfordernis mitbringen, dass sie einen besonderen Beförderungsschein besitzen müssen. Da es sich somit um ehrenamtlich Nichtfachkräfte handelt, war Zielsetzung für eine Mitfahrt im Seniorenbus, dass die zu befördernden Personen soweit in die Lage versetzt sein sollten, dass ohne größere Zuhilfenahme von Fachkräften ein Zu- und Aussteigen des Busses möglich ist. 

 

Frau Kolain, Vertreterin des Seniorenbeirats, erläutert, dass keine Einigkeit darüber bestand, dass Rollstuhlfahrer mit dem Seniorenbus befördert werden sollen. Es sollte die Zugänglichkeit des Angebotes anhand v.g. Kriterien möglich sein.

 

Der Gast/Zuhörer Herr Christian Dawo (Geschäftsführer des Club Behinderter und ihrer Freunde Landau e.V.) bekam vom Vorsitzenden ein Rederecht zum Thema Seniorenbus eingeräumt. Herr Dawo gab an, dass ohne Not weite Teile der Bürgerschaft von der Angebotsannahme ausgeschlossen werden. Es gebe keine besonderen Vorgaben, dass auch Nichtfachkräfte Menschen im Rollstuhl nicht befördern dürfen. Es gilt lediglich die Vorgabe eine fachgerechte Sicherung des Rollstuhles innerhalb des Busses. Das Wissen zu einer fachgerechten Sicherung eines Rollstuhles können in sehr kurzer Zeit erworben werden. Ein Personenbeförderungsschein ist nur dann erforderlich, wenn die fahrende Person vergütet wird, die Person für die Fahrt bezahlt; diese Aufwendungen der Absicht einer Gewinnerzielung erhoben werden. Folglich hätte sich der CbF gewünscht, dass das anzuschaffende Fahrzeug barrierefrei für Rollstuhlfahrer gewesen wäre und der Personenkreis damit nicht ausgegrenzt wird.

Herr Dr. Ingenthron stellt nochmals fest, dass für dieses Begehren der Trägerverein Ansprechpartner sei. Wenn das aktuelle Angebot sowohl bei den ehrenamtlichen Helfern als auch dem nutzenden Personenkreis gut angenommen wurde, ist es beim Trägerverein bestimmt nicht ausgeschlossen, dass Angebot auch für diesen speziellen Personenkreis zu erweitern. 

 

Frau Brunck teilt mit, dass Sie die Beförderung von Rollstuhlfahrern als eine große Hürde halte. Sie halte hierzu eher Fachpersonal als geeignet. Dies stehe nach aktuellem Modell dem Seniorenbus nicht zur Verfügung.

 

Herr Scherer stellt insbesondere zu Anfrage von Herrn Dawo nochmals fest, dass Menschen mit körperlicher Behinderung die an einen Rollstuhl gebunden sind zum Nachteilsausgleich einer Teilhabe jederzeit die Möglichkeit besteht Ansprüche nach dem Teilhaberechts an Mobilität nach dem Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) bei zuständigen Trägern geltend machen zu können. Hiermit ist auch bei einem Dienstleistungsauftrag die von Herrn Dawo angesprochene Sicherung der Personen/Rollstühle durch einen Fachdienst wie z.B. dem Club Behinderter und Ihrer Freund e.V. etc. gewährleistet. Der Seniorenbus soll genau zu diesen Fachdiensten nicht in Konkurrenz stehen.

 

Herr Andreas Boltz fragt nach weiteren zu besprechenden Themen. Es gab keine Rückmeldungen.

 

Der Beiratsvorsitzende bedankte sich bei allen Mitgliedern für die Teilnahme an der Sitzung und schließt daraufhin die Sitzung.