Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kamplade erklärte, dass es möglich sei, durch einen Carsharing Parkplatz auf privatem Gelände bis zu fünf nachweispflichtige Stellplätze abzudecken. Dabei verzichte die Verwaltung baurechtlich nicht auf die Stellplatzpflicht, sondern setze diese Verpflichtung lediglich aus. Werde der Vertrag mit dem Carsharing Partner gekündigt, würde die Nachweispflicht der Stellplätze wieder greifen.

Diese neue Variante zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung werde bereits bei den Uferschen Höfen umgesetzt.

 

Herr Triebel bestätigte, dass dieses Vorgehen dem Antrag entspräche.