Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein und erläutert, den bisherigen Verlauf des zusätzlichen Service. Er betont, dass es allen ein Anliegen sei, Unfälle zu vermeiden, jedoch sei die Technik bisher noch nicht ausgereift gewesen ein ausreichend gefahrvermindertes Rückwärtsfahren zu gewährleisten. Eventuell kann die Technik hier einen Beitrag leisten, Sammelpunkte zu reduzieren und damit Kosten zu sparen, welche die Gebührenzahler indirekt solidarisch leisten. Eine Reduzierung der Sammelplätze auf Null wird es sicherlich nicht geben, jedoch zähle jeder Sammelplatz weniger im öffentlichem Raum. Dazu soll ein Praxistest der Fahrzeuge des Wirtschaftsbetriebes Ludwigshafen (WBL) beitragen.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort zur weiteren Erläuterung der Sitzungsvorlage an den Vorstandvorsitzenden.

 

Herr Eck erklärt, dass es im Zuständigkeitsgebiet 286 ausgewiesene Behälterstandplätze für 1.644 Objekte gebe. Die Anschlussquote beträgt jedoch nur 49 %, sodass die Mehrheit der Nutzer ihre Tonnen selbst an den Sammelpunkten abstellt und zurückholt.

Mittlerweile wurde ein Assistenzsystem für Rückwärtsfahrten von der Firma Visy durch ein DGUV angegliedertes Institut erfolgreich zertifiziert. Mittels Prüfschema wird nun jede Straße bzw. jeder Straßenabschnitt hinsichtlich der Befahrbarkeit überprüft. Danach wird sich zeigen, ob dieser weiterhin Bestand hat, das Objekt z.B. mit einem Kleinsammelfahrzeug oder einem nachgerüsteten Sammelfahrzeug angefahren werden kann.

 

Herr Pfersdorf führt fort, dass dieses Rückfahrassistenzsystem bereits bei dem Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) im Einsatz sei und dies am 08.03.2022 am Bauhof mit einem Fahrzeug der WBL und Mitarbeitern der Unfallkasse getestet werde. Hierbei werde ein Parcours absolviert, bei dem das System per Infrarot den rückwärtigen Raum überwacht und im Gefahrenfall mittels Bremsassistent das Fahrzeug stoppt.

Das neue System führt somit zur Neubewertung der Gefährdungsbeurteilungen, sodass sich der Zahl der Sammelpunkte unter Umständen reduzieren lässt. Die Bewertung wird durch ein externes und damit unabhängiges Unternehmen erfolgen, um einer großen Diskussion in der Bürgerschaft neutral zu begegnen.

 

Dr. Sögding fragt nach, ob lediglich die Fahrzeuge des EWL damit ausgestattet werden sollen, worauf Herr Eck antwortet, dass eine Verpflichtung der Dualen Systeme nicht erfolgen könne, da hier keine vertraglichen Verpflichtungen vorlägen. Lediglich für die Beauftragung der Sammlung PPK (Papier/ Pappe/ Kartonage) und der Leerung der Restabfallbehälter in den Sommermonaten durch Remondis werde für die Sammlung jeweils aktuelle Gefährdungsbeurteilungen gefordert. Eine Verpflichtung ein System zu nutzen besteht nicht, jedoch wird eine Information eines bestehenden Assistenzsystems an die Unternehmen und Dualen Systeme nach Einführung erfolgen.

 

Herr Pfersdorf wirft ein, dass ein Hinweis auf die Assistenzsysteme an die Dualen Systeme erfolge, jedoch sei die Nachrüstung mit Kosten verbunden und daher werde eine zeitnahe Umsetzung angezweifelt. Jedoch gebe der EWL vor, ob ein Sammelpunkt bestehe. Die Dualen Systeme seien hier nur Nutznießer einer bestehenden Regelung.

 

Herr Doll gibt an, dass die Dualen Systeme die Sammelplätze und deren engen Straßen befahre, worauf Herr Pfersdorf erwidert, dass dies jeweils einer arbeitsschutztechnischen Bewertung der beauftragten Unternehmen obliege.

 

Herr Thiel entgegnet, dass die Abfuhr der Gelben Tonne und des Glases nicht separat angefahren werde.

 

Der Vorsitzende schließt ab, dass der Verwaltungsrat über die Erkenntnisse der Sammelpunkt-Überprüfung informiert.

 

Die Vorlage wird einstimmig zur Kenntnis genommen.