Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat beschließt:

 

1.    Gemäß §5 Abs. 4 der Anstaltssatzung EWL wird der Vorstandsvorsitzende von den Beschränkungen des §181 BGB – Verbot des Insichgeschäfts und Verbot der Mehrfachvertretung - grundsätzlich befreit.

 


Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erläutert die Vorlage.

 

Herr Eck als Vorstandsvorsitzender des EWL und als einer von zwei Geschäftsführern der KS Südpfalz GmbH wird künftig Geschäftsbeziehungen zwischen beiden juristischen Personen (öffentlichen Recht und Privatrecht) unterhalten. Dies ist gemäß § 181 BGB und dessen Verboten des Insich-Geschäfts und der Mehrfachvertretung nicht zulässig. Beide Verbote können jedoch nach § 5 Absatz 4 der Anstaltsatzung mit Beschluss des Verwaltungsrates aufgehoben werden.

 

Herr Pfersdorf weist darauf hin, dass trotz Befreiung ein 4-Augen-Prinzip eingehalten werde und dass bei Entscheidungen der Geschäftsführung eine rechtssichere Ausübung ebenfalls gewährleistet sei.

 

Die Vorlage wird einstimmig angenommen.