Sitzung: 12.05.2022 Ortsbeirat Queichheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 230/476/2022
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in den Stadtteilen (Vergaberichtlinie), Stand 17.05.2022 zu.
b) Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Landau in der Pfalz in Kraft.
c) Die Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in den Stadtteilen, Stand 19. Dezember 2017 verliert mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie ihre Gültigkeit.
Der Vorsitzende begrüßte Frau Weis, Abteilungsleiterin der
Liegenschaftsabteilung.
Der Ortsvorsteher berichtete aus den Sitzungen der Ortsbeiräte in
anderen Stadtteilen. Dort wurde angeregt, die „Blaulichtfamilie“ und politische
Ehrenämter zu bepunkten. Außerdem war es ein Anliegen gewesen, die
Rückkehrerklausel zu verlängern.
Frau Weis gab die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom
17.03.2022 bekannt.
Ortsbeirätin Weiß möchte berücksichtigt haben, dass Punkte verteilt
werden, wenn sich Kinder dort niederlassen wollen, wo bereits ihre Eltern
wohnen.
Herr Hasenfuß kritisierte, dass junge Leute, die arbeiten um sich ein
späteres Wohneigentum finanzieren zu können, deshalb noch keine Kinder haben,
nicht berücksichtigt würden. Er fand es auch schwierig, wie überprüft werden
solle, dass jemand ehrenamtlich engagiert sei oder eine behinderte Person
tatsächlich auf Dauer in einem Haus wohne. Frau Weis erklärte, dass aufgrund
des Registereintrags eines Vereins das ehrenamtliche Engagement nachgewiesen werden
könne.
Herr Halm wollte wissen, wie die Grundstücke außerhalb der
Vergaberichtlinien zugewiesen werden. Frau Weis erklärte, dass die Stadt Landau
ca. 40 % aller Grundstücke vermarkte. Ein Teil dieser Grundstücke könne
außerhalb der Richtlinien vergeben werden. Die Quotierung würde in Abstimmung
mit dem Ortsbeirat erfolgen. Dafür würde eine entsprechende Sitzungsvorlage
erstellt werden. Eine Vermarktung könne in mehreren Tranchen erfolgen. Dies
solle ebenfalls im Ortsbeirat entschieden werden.
Frau Weis hob hervor, dass keine subventionierte Vergabe von
Grundstücken erfolge. Es werde keine Prüfung der Vermögens- und
Einkommensverhältnisse durchgeführt.
Das Gremium beschloss einstimmig bei 11 Zustimmungen die Sitzungsvorlage.