Beschlussvorschlag:

a)         Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in den Stadtteilen (Vergaberichtlinie), Stand 17.05.2022 zu.

b)         Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Landau in der Pfalz in Kraft.

c)         Die Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in den Stadtteilen,      Stand 19. Dezember 2017 verliert mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie ihre      Gültigkeit.

 

 


Der Vorsitzende begrüßte Frau Weis, Abteilungsleiterin der Liegenschaftsabteilung.

 

Der Ortsvorsteher berichtete aus den Sitzungen der Ortsbeiräte in anderen Stadtteilen. Dort wurde angeregt, die „Blaulichtfamilie“ und politische Ehrenämter zu bepunkten. Außerdem war es ein Anliegen gewesen, die Rückkehrerklausel zu verlängern.

 

Frau Weis gab die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 17.03.2022 bekannt.

 

Ortsbeirätin Weiß möchte berücksichtigt haben, dass Punkte verteilt werden, wenn sich Kinder dort niederlassen wollen, wo bereits ihre Eltern wohnen.

 

Herr Hasenfuß kritisierte, dass junge Leute, die arbeiten um sich ein späteres Wohneigentum finanzieren zu können, deshalb noch keine Kinder haben, nicht berücksichtigt würden. Er fand es auch schwierig, wie überprüft werden solle, dass jemand ehrenamtlich engagiert sei oder eine behinderte Person tatsächlich auf Dauer in einem Haus wohne. Frau Weis erklärte, dass aufgrund des Registereintrags eines Vereins das ehrenamtliche Engagement nachgewiesen werden könne.

 

Herr Halm wollte wissen, wie die Grundstücke außerhalb der Vergaberichtlinien zugewiesen werden. Frau Weis erklärte, dass die Stadt Landau ca. 40 % aller Grundstücke vermarkte. Ein Teil dieser Grundstücke könne außerhalb der Richtlinien vergeben werden. Die Quotierung würde in Abstimmung mit dem Ortsbeirat erfolgen. Dafür würde eine entsprechende Sitzungsvorlage erstellt werden. Eine Vermarktung könne in mehreren Tranchen erfolgen. Dies solle ebenfalls im Ortsbeirat entschieden werden.

 

Frau Weis hob hervor, dass keine subventionierte Vergabe von Grundstücken erfolge. Es werde keine Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse durchgeführt.

 


Das Gremium beschloss einstimmig bei 11 Zustimmungen die Sitzungsvorlage.