Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Gemäß § 125 (2) BauGB werden die materiell rechtlichen Anforderungen nach § 1 (4-7) BauGB entsprechend dem in der Anlage 2 beigefügten Abwägungsvorschlag der Verwaltung abgewogen. Der Erläuterungsbericht ist Bestandteil des Beschlusses. Die Herstellung der Erschließungsanlagen im ersten Entwicklungsabschnitt ist damit vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes C25 „Konversion Landau Süd/Landesgartenschau“ zulässig.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 4. Februar 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Ludwig sprach von einem formalrechtlich notwendigen Beschluss. Die SPD-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl fand es bedauerlich, dass kein bestandskräftiger Bebauungsplan vorgelegt worden sei. Daher müsse man nun dieses Konstrukt wählen. Hier sei aber immer noch der nördliche Teil der Südtangente enthalten, gegen den man schon seit Jahren sei. Für sie rechtfertigen 600.000 anvisierte Besucher einer Landesgartenschau nicht diese Millioneninvestition. Die UBFL-Stadtratsfraktion lehne daher diese Beschlussvorlage ab.  


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja,- 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: