Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 05.04.2022, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, auf. Für weitere Erläuterungen übergab er das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade zeigte Visualisierungen des Winzeranwesens mitten im Ortskern von Nußdorf, das abgerissen und einer neuen Nutzung zugeführt werden soll. Eine erste Bauvoranfrage ging bereits vor ca. einem Jahr ein und wurde von der Verwaltung als zu voluminös und ortsuntypisch angesehen. Die zweite Bauvoranfrage eines anderen Investors traf schließlich im Sommer 2021 ein und sah ausschließlich giebelständige Gebäude vor. Herr Kamplade zeigte im Anschluss die neuen Perspektiven mit den Satteldächern. Nach § 34 BauGB könne ein positiver Bauvorbescheid erlassen werden. Herr Kamplade bezeichnete das Bauvorhaben mit 17 Wohneinheiten als vorbildlich, weil sich das Vorhaben sehr gut in die gewachsene Ortsstruktur einfüge. Entsprechend wäre das Vorhaben auch mit einer Erhaltungssatzung für Nußdorf genehmigungsfähig.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann freute sich über das „tolle“ Projekt.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn, R. konnte sich Frau Kleemanns Meinung voll und ganz anschließen.

 


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Erläuterungsbedarf, so dass der Vorsitzende im Anschluss die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte.