Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 04.04.2022, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein. Für weitere Erläuterungen übergab er das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erwähnte, dass der Antragsteller Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung hat. Die Größe der Halle sei zwar bemerkenswert, dennoch wurde sie von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als untergeordnet bzw. betrieblich notwendig und damit privilegiert im Sinne des § 35 BauGB eingestuft. Anhand eines Lageplans erläuterte Herr Kamplade die Gegebenheiten.

 


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Erläuterungsbedarf, so dass der Vorsitzende im Anschluss die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte.