Der Vorsitzende hatte den Tagesordnungspunkt 2.2 zusammen mit den Tagesordnungspunkten 2, 2.1, 2.2.2 und 2.3 aufgerufen und übergab das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Frau Follmann betonte zunächst, dass das Leerstehenlassen einer vermietbaren Wohnung einer Zweckentfremdung entspreche.

Über die Ausarbeitung der Verwaltung, vgl. TOP 2.2.2 war Frau Follmann „unglücklich“, da sie sich mehr Daten und Erfolgsaussichten erhoffte. In dem von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Leben gerufene Leerstandsmelder wurden bislang ca. 400 potentielle Leerstände gemeldet. Was könne getan werden, um die Leerstände wieder auf den Markt zu bringen? Welche Werkzeuge und Instrumente gebe es? Frau Follmann regte an, die Ansprachen an Wohnungsbesitzer:innen seitens der Verwaltung auszuweiten, soziale Wohnraumvermittlungsstellen zu schaffen und einen Leerstandsmanager für die Beratung schwervermietbarer Wohneinheiten einzustellen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel erwähnte die starke Nachfrage nach Wohnraum und, dass für „Menschen von hier“ mehr Wohnraum benötigt werde. Aufgrund dessen wurde der gemeinsame Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt. Die nun präsentierten Zahlen bestätigen, dass Landau unter dem Landesdurchschnitt hinsichtlich der Leerstände liegt. Auch große wohnungswirtschaftliche Unternehmen wie die LEG Rhein-Neckar GmbH (ehemals Deutsche Wohnen) kalkulieren mit einem Leerstand von 3 %. Herr Löffel sprach sich für eine „Verschlankung“ der Verwaltung aus. Eine Satzung solle daher nicht auferlegt werden. Vielmehr befürworte Herr Löffel ein regelmäßiges Monitoring und z.B. die Ausweisung von Sanierungsgebieten. Letztendlich könne sich Landau wegen des geringen Leerstands „auf die Schulter klopfen“.

 

Ausschussmitglied Herr Maier merkte an, dass die Stadt Speyer bereits eine Satzung habe und diese ggf. von der Stadt Landau übernommen werden könnte.

 

Der Vorsitzende nahm Herrn Maiers Wortmeldung zum Anlass um darauf hinzuweisen, dass es mit dem Tausch des Städtenamens in der Satzung nicht getan sei. Sofern eine Satzung auferlegt werde, müsse es einen Bescheid geben und im Folgenden, bei Nichtbeachtung, der Rechtsweg eröffnet werden. Auch wenn der Rechtsweg siegreich für die Verwaltung entschieden werde, können Monate bis hin zur Entscheidung vergehen. Daher gab der Vorsitzende zu bedenken, dass die Ressourcen an anderer Stelle dann fehlen würden.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Frau Dr. Migl hielt nicht viel von einer Satzung, die viele (personelle) Ressourcen binden werde. Vielmehr würde sie sich die direkte Ansprache der betroffenen Wohnungseigentümer:innen wünschen, um somit ggf. den Leerstand zu reduzieren und die Eigentümer:innen auf ihre soziale Verantwortung hinzuweisen. Aber auch für die direkte Ansprache werde Personal benötigt. Könne eventuell die Kontaktaufnahme über Externe erfolgen?

Frau Dr. Migl, die der Satzung kritisch und auch den Zahlen in Bezug auf den Leerstand skeptisch gegenüberstand, regte an, Konzepte zu erarbeiten, um Leerstände zu vermeiden und Vermieter:innen zu motivieren.

 

Der Vorsitzende erinnerte, dass z.B. Herr Jochen Blecher als städtischer Dorfentwicklungspartner viel in den Stadtdörfern unterwegs sei und entsprechende Aufklärungsarbeit leiste. Auch die Bauberatungsarbeit u.a. des Baubürgerbüros zählt zur aktiven Ansprache der Grundstückseigentümer:innen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten ihrer Immobilien.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth ärgere sich zwar über leerstehende Wohnungen, sah allerdings eine Satzung als gewaltigen Eingriff in die Eigentumsrechte an. In Landau sei der Leerstand von Wohnungen kein großes Problem. Herr Freiermuth kenne Fälle in Mörzheim, bei denen die Hauseigentümer:innen 100.000 EUR in die Sanierung der freistehenden Wohnungen investieren müssten und dies schlichtweg finanziell nicht stemmen können. Abschließend betonte Herr Freiermuth, dass „nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden soll“. Leerstand sei zwar ärgerlich, aber das Problem werde mit einer Satzung nicht gelöst.

 

Ausschussmitglied Herr Triebel hielt die Wohnraumschutzsatzung nicht für das richtige Instrument, um gegen Leerstände vorzugehen. Auch bei der Anwendung einer entsprechenden Satzung dauere es Jahre bis die Wohnungen vermietet werden können.