Der Vorsitzende wies auf die Verhinderung des Oberbürgermeisters Herrn Thomas Hirsch hin und übernahm anstelle dessen die Verpflichtung der Ausschussmitglieder.

Der Vorsitzende verpflichtete das anwesende Ausschussmitglied Frau Lale Bayraktar auf die gewissenhafte Erfüllung ihres Amtes gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) unter Verweis auf ihre Rechte nach § 30 Abs. 1 GemO und ihre Pflichten nach §§ 20, 21 und 22 GemO.