Der Vorsitzende leitete den Tagesordnungspunkt ein und wies auf die rechtliche Situation der geflüchteten Kinder in Deutschland hin. Hier besteht für die Kinder keine Schulpflicht, aber ein Recht auf schulische Bildung.

 

Er übergab das Wort an Herrn Müller, der weitere Erläuterungen vornahm.

 

Herr Müller informierte, dass aktuell 65 geflüchtete Kinder Landauer Schulen besuchen und die Kapazitäten derzeit ausreichen. Aus der Erfahrung heraus, berichtet Herr Müller, werden zahlreiche Kinder per Homeschooling aus der Ukraine unterrichtet.

Weiter teilte er mit, dass aktuell zwei Sprachkurse angeboten werden.

Auch die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit ist möglich. Hier wird die Bücherauswahl nach Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion jedoch begrenzt und für die Kinder angepasst.

Weiter wurde eine Aufnahmekommission, bestehend aus den Schulleitungen der weiterführenden Schulen, eingerichtet. Die Kommission kann bei Kapazitätsproblemen eine bessere Verteilung der Schülerinnen und Schüler vornehmen, aber auch eine Schule gemäß den Neigungen der Kinder festlegen.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Müller für die Ausführungen zum Thema und fragte das Gremium nach Wortmeldungen.

 

Frau Jakobs, Lehrervertreterin der Grundschule Pestalozzi, meldete sich zu Wort und fragte nach der Vorgehensweise für die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr eine weiterführende Schule besuchen werden.

 

Herr Müller teilte mit, dass hier mit Herrn Schaubhut, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kontakt aufgenommen werden solle. Grundsätzlich soll ein Angebot für eine weiterführende Schule wie gewohnt erfolgen.

 

Es folgten keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Ausschussmitglieder.