Bürgermeister Hirsch informierte, dass sich die Verwaltung auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion im November 2008 bereits mit dem Thema „Einschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen“ und dem Rechtsstreit in Frankenthal  beschäftigt habe. Damals ging es um die Frage, ob Landau wie Frankenthal eine eigene Verfügung an die Tankstellen erlässt. Man wollte zu dem damaligen Zeitpunkt noch etwas zurückhaltend sein, da Frankenthal den Verwaltungsrechtsweg schon bestritten hatte. Das Rechtsamt habe damals die Empfehlung ausgesprochen, die Frankenthaler Werte und das Verfahren, was sie dürfen und was in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr zu unterlassen sei, den Tankstellen mitzuteilen. Es sollte nicht auf der Basis des Ladenöffnungsgesetzes kontrolliert werden. Dies wurde im Wesentlichen auch von den Tankstellen akzeptiert. Die städt. Ordnungskräfte haben seit dieser Zeit 5 Vorfälle an Tankstellen beanstandet. Hier wurde nach 22.00 Uhr Alkohol an Fußgänger verkauft. Dies wurde mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Vier solcher Verfahren seien zurzeit anhängig. Sie wurden von der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Blick auf das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes ausgesetzt. Man gehe davon aus, dass das Verfahren einen guten, positiven Ausgang im Sinne der Verwaltung hat. Dann hätte man die Regelung wie in Frankenthal und würde sie weiter umsetzen. Den Tankstellen werde mitgeteilt, was unter den Ermessenstatbeständen des Ladenöffnungsgesetzes zu verstehen ist und dass dies bei Zuwiderhandlung geahndet werde.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf, wies darauf hin, dass die verwaltungsinterne Regelung zum damaligen Zeitpunkt rechtlich noch überprüft werden musste und aus diesem Grund von einer Beschlussfassung abgeraten wurde. Anregung der SPD-Stadtratsfraktion wäre, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen, dass von Verwaltungsseite nochmals ein Beschlussvorschlag erarbeitet werde bzw. dem Stadtrat zur Kenntnis gibt, wie die Regelung aussehen soll. Das Ziel des Antrages war ein einheitlicher Beschluss, welcher noch nicht getroffen wurde.

 

Bürgermeister Hirsch würde gerne das anhängige Bußgeldverfahren abwarten. Danach könnte man den Punkt nochmals in den Stadtrat mit einer einvernehmlichen Beschlussfassung geben. Dies unterstütze die Haltung der Verwaltung und die der Ordnungskräfte, die es vor Ort umsetzen.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte sich mit der Vorgehensweise einverstanden.