Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Festsetzungen des von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar beschlossenen GEMEINSAMEN NAHVERKEHRSPLANES für den Verkehrsverbund Rhein-Neckar sind in ihrer jeweils geltenden Fassung Gegenstand dieses Nahverkehrsplanes, soweit der Nahverkehrsplan keine abweichenden Detailfestlegungen trifft.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 7. Februar 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es gehe hier um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung im Rheinland-Pfalz-Taktes im Rahmen des VRN.

 

Ratsmitglied Eichhorn hatte eine Verständnisfrage, die von Herrn Bernhard erläutert wurde.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: