Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

 

 


Der Vorsitzende verwies auf die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.04.2022, die der Niederschrift beigefügt ist, und übergab Herrn Joa das Wort.

 

Herr Joa erwähnte, dass er als Ergänzung seines Vortrages vom 26.04.2022 einen „kurzen Nachschlag“ zu den Qualitätszielen des Innenentwicklungskonzepts abgeben werde. Hierfür ging Herr Joa zunächst auf die Spannungsfelder zwischen Quantität und Qualität ein. Das Ziel sei, eine behutsame und qualitative Weiterentwicklung der Quartiere unter Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit, der Planungs- und Prozessqualität, des ökonomischen Mehrwertes, der Raum- und Gestaltungsqualität und der sozialen Teilhabe zu erlangen. Stets sollte die Frage gestellt werden: Wohin wollen wir wachsen?

Die Stadt könne die Entwicklung in gewissem Maße steuern. Hierzu nannte Herr Joa verschiedene Dimensionen, wie z.B. die Förderung von preiswertem Bauen, eine Anpassung des Wohnraumangebots an die Herausforderungen des zunehmenden Homeoffice und Nutzungsmischungen (hier: kurze Wege zu Bildungseinrichtungen, Arbeitsstätten und der Wohnung). Auf die Quartiersebene bezogen bedeute dies bauliche Nachverdichtungen und Weiterentwicklungen von Freiräumen, eine nachhaltige Infrastruktur unter Einbezug sozialer Einrichtungen und des Einzelhandels, so dass die (Lebens-)Qualitäten gewahrt bleiben. Zu möglichen baulichen Nachverdichtungen ging Herr Joa im Folgenden ausführlicher ein und erklärte, dass eine Nachverdichtung nicht unbedingt durch die Errichtung eines Neubaus erfolge. Auch zählen Aufstockungen, Anbauten, Dachausbauten u.a. zu den Möglichkeiten einer sinnvollen Nachverdichtung.

Am Ende seines Vortrags ging Herr Joa noch auf eine Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion hinsichtlich der Haushaltsgrößen und -zusammensetzungen vom 26.04.2022 ein. Demnach lag die durchschnittliche Haushaltsgröße in Landau im Jahr 2014 bei 2,0 Personen; Bundesvergleich: 1,92 Personen/Haushalt.

 

Herr Kamplade ordnete zur Ergänzung ein, dass die Aspekte der Qualität im bisherigen Gremienlauf lediglich bezogen auf die Gestaltungsqualität erklärt waren und dies nun durch Herrn Joas Vortrag ausdifferenziert wurde. In den nächsten sechs Monaten werde man sich mit der Innenentwicklung beschäftigen und die Analyseergebnisse sowie erste konzeptionelle Überlegungen auf Quartiersebene in die Gremien einbringen.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn, R. richtete eine Detailfrage für den Bereich Nußdorf an die Verwaltung: Was passiere, wenn das Baugebiet am Friedhof als Arrondierungsfläche nicht realisiert werden könne? Werde es dann dennoch ein Neubaugebiet im Außenbereich geben? Wäre dies im Ranking weiterhin vorne?

 

Herr Kamplade erwähnte, dass in Nußdorf die Entwicklung der Baufläche „Boschweg“ Vorrang haben werde, was auch dem Auftrag aus den Haushaltsberatungen entspreche. Sollte dieses Baugebiet nicht realisiert werden, müsste über das Neubaugebietspotential am nördlichen Ortsrand neu beraten werden.

 

Ausschussmitglied Herr Maier sah es als Kompliment für die Stadt an, dass so viele Menschen nach Landau kommen wollen. Es wurden viele erfolgreiche Anstrengungen unternommen und dennoch gebe es enorme Preissteigerungen für den Erwerb von Wohneigentum oder die Anmietung von Wohnraum. Zum Glück habe sich das vor Jahren durchgesetzte Ankaufsmodell etabliert und als gut erwiesen. Herr Maier empfahl den Ansatz des Ankaufsmodells weiterzuentwickeln und die Grundstücke auch weiterhin preisdämpfend zu veräußern. Ziel sollte sein, dass möglichst viele Wohneinheiten im Eigentum der Stadt Landau verbleiben können. Um dieses Ziel verfolgen zu können, stellte Herr Maier zusammen mit der SPD-Stadtratsfraktion einen entsprechenden Antrag für den Stadtrat am 14.06.2022. In dem Antrag werden Themen wie z.B. die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und die Einführung der Erbpacht/des Erbbaurechtes aufgeführt. Herr Maier hob allerdings hervor, dass die aktuellen Baugebiete in den Stadtdörfern nicht von dem SPD-Antrag betroffen sein werden und diese Ideen vielmehr für das Stadtquartier Südwest relevant seien.

 

Der Vorsitzende merkte an, dass der Stadt Landau im Rahmen ihres Baulandmodells Kredit-Sonderkontingente für den Ankauf und die Infrastruktur von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurden. Nur so waren die umfassenden Grundstücksankäufe der letzten Jahre möglich. Da die Stadt Landau zugesagt habe, die Kredite zurück zu zahlen, kann das Ankaufsmodell nicht ohne Weiteres für einzelne Baugebiete abgewandelt werden.

 


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Erläuterungsbedarf, so dass der Vorsitzende im Anschluss die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte.