Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschlussvorschläge:

1.              Der städtebauliche Rahmenplan „Neues Stadtquartier Südwest“ wird beschlossen und ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch als “Ergebnis einer von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Planung“ bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen (Anlage 1).

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnene Bauleitplanung für den ersten Bauabschnitt zum Abschluss zu führen und unter Anwendung der Leitlinie zur Entwicklung und sozial ausgewogenen Vermarktung von stadteigenen Baugrundstücken in der Kernstadt Landau (Vermarktungsleitlinie) und Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus der Vermarktung der Konversion (Konzeptvergabe) eine Vermarktungsstrategie für das „Stadtquartier Südwest“ zu entwickeln.

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 05.05.2022 ein, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Herr Joa werde im Folgenden den Rahmenplan und seine vielschichtigen Inhalte vorstellen. Zunächst übergab der Vorsitzende aber das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade betonte, dass der Rahmenplanbeschluss ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung des Stadtquartiers Südwest ist. Er ist die Grundlage für eine Vermarktungsstrategie, deshalb kann er auch beschlossen werden ohne Details der späteren Vermarktung zu wissen. Herr Joa werde die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der zwei Jahre andauernden Arbeit des „Fachbeirats Südwest“ vorstellen.

 

Herr Joa erklärte zu Beginn seiner Präsentation, was ein Rahmenplan ist und wie dieser einzuordnen sei. Demnach stelle ein Rahmenplan einen städtebaulichen Entwurf dar, der eine ganzheitliche Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente, wie gestalterische, funktionale, bauliche und verkehrliche Dimensionen, beinhaltet. Letztendlich werde der Rahmenplan die Grundlage für den formellen Bebauungsplan, in dem schließlich die Bebauungsmöglichkeiten geregelt werden, sein.

Anhand eines Schwarzplans nahm Herr Joa die räumliche Einordnung der Arrondierung im Landauer Südwesten vor. Das neue Stadtquartier werde eine hohe Einwohnerdichte erhalten, was allerdings im Südwesten als urban und angemessen erachtet werde. Durch die hohe Dichte werden „kurze Wege“ möglich. Anschließend zeigte Herr Joa verschiedene Kennwerte wie z.B. die Wohnungsdichte im Verhältnis zur Einwohnerdichte. Insgesamt könne im südwestlichen Stadtquartier mit ca. 1.700 Einwohnern gerechnet werden.

Im weiteren Verlauf des Vortrags erörterte Herr Joa die nächsten Entwicklungsabschnitte des Areals. Zuerst werde der nördliche Bereich einer Entwicklung zugeführt. Die Geschossigkeiten der Gebäude werden ein Nord-Süd-Gefälle erhalten, so dass im Norden die hohen Gebäude das Gebiet beispielsweise vor Lärmemissionen abschirmen werden.

Zum Freiraumsystem hin Richtung Landstraße L 509 erklärte Herr Joa, dass eine Gestaltung mit Bäumen vorgesehen sei. Ein Quartiersbalkon, der hinsichtlich des Gefälles hin zum Birnbach abfällt, könne zudem die Aufenthaltsqualität fördern. Abgerundet könnte dieses Areal im Bereich des Balkons z.B. mit Liegebänken gestaltet werden.

Weitere Aspekte in Herrn Joas Vortrag waren die Frischluftzufuhr, Entwässerungsthemen und Ausgleichsflächen. Ein Quartiersplatz werde mit Spielplatz eine „grüne Mitte“ bilden.

Bevor Herr Joa zu den Informationen des zweiten Bauabschnitts kam, ging er noch auf das Erschließungskonzept des ersten Bauabschnitts ein. Derzeit werden der Bau von Querungshilfen, die Errichtung von Lichtsignalanlagen u.a. entsprechend geprüft.

Der zweite Bauabschnitt werde frei von Kfz-Verkehr sein und sei somit ein „verkehrsfreier Innenbereich“, erläuterte Herr Joa. Die Mobilität werde insgesamt ein großes und wichtiges Thema sein. Hierunter falle z.B. auch die Neuplanung der Landesstraße L 509, die perspektivisch eine Fußgängerbrücke für eine verkehrssichere Querung erhalten könnte. Die Allee entlang der L 509, bestehend aus alten Kastanienbäumen, solle mit Ausnahme der zwei Quartierszufahrten erhalten bleiben. Herr Joa betonte, dass die Quartiersentwicklung mit einem Mehr an Verkehr einhergehen wird. Daher werde sich die Stadt Gedanken zu Geschwindigkeitsbegrenzungen und anderen verkehrslenkenden Maßnahmen in der Umgebung machen.

Bevor Herr Joa einen Ausblick über die nächsten Schritte und die Einführung einer „Quartierswerkstatt“ für mehr Akzeptanz und Verständnis machte, ging er auf das Entwässerungskonzept ein. Der Höhenlage des Gebietes sei es geschuldet, dass die Entwässerung über den südlichen Bereich zu erfolgen hat.

 

Der Vorsitzende zeigte sich über den bisherigen Ablauf zufrieden. Die verkehrlichen Themen wie die Bustaktung und die Vermeidung des Durchgangsverkehrs seien in Bearbeitung. Für die Fuß- und Radwegebrücke gelte es wie im D9 Planungsrecht zu schaffen. Ob und wann es zu einer Umsetzung komme, werde nicht zuletzt von zukünftigen Förderprogrammen abhängen. Insgesamt zählte der Vorsitzende sieben Querungsmöglichkeiten über die L 509 und bewertete dies zu als positiv.

 

Im Anschluss eröffnete der Vorsitzende die Fraktionsrunde.

 

Ausschussmitglied Herr Maier begrüßte die Querungshilfen über die L 509 und fragte, ob eine Lichtsignalanlage angebracht werden könnte. Eine Ampel könnte schließlich maßgebend sein, dass Kinder alleine den Weg zur Schule antreten könnten. Ansonsten sei wiederum Hol- und Bringverkehr durch die Eltern zu erwarten.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski war selbst Mitglied im Fachbeirat. Sie freute sich über die zusammenfassende Darstellung von Herrn Joa und über die weiteren Entwicklungen. Auch die Radwegebrücke sei Frau Saßnowskis Auffassung nach begrüßenswert.

Frau Saßnowski fragte abschließend nach einer Karte mit den Grünverbindungen (hin zum Lazarettgarten).

 

Der Vorsitzende ging auf die Wortmeldungen ein und erwähnte, dass die beiden Themen „Lichtsignalanlage“ und „Querungen“ im Mobilitätsausschuss behandelt werden sollen.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch bezeichnete die Entwicklungen im Landauer Südwesten als großen Schritt für die Stadt und lobte die Arbeit des Fachbeirats. Herr Lerch interessierte sich für die Vermarktungsstrategie und stellte die Fragen: wohin wollen wir wachsen? Wann soll es in welchem Umfang losgehen? Schließlich sei Landau in den letzten Jahren stärker gewachsen als vergleichbare Städte wie Speyer und Neustadt an der Weinstraße.

Zudem fragte Herr Lerch hinsichtlich der L 509, ob die Kapazitätsgrenzen durch die baulichen Entwicklungen im Südwesten erreicht werden. Gab es bereits eine Einschätzung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM)?

 

Herr Bernhard ging auf Herrn Lerchs Fragen ein und erklärte, dass die Knotenpunkte und der Umbau der L 509 bereits im Bauprogramm des Landes Rheinland-Pfalz enthalten seien. Die Verringerung der Fahrbahnbreite werde den ersten Berechnungen zufolge nicht zu Lasten der Kapazität gehen.

 

Herr Kamplade erwähnte in Bezug auf Herrn Lerchs Frage zur Vermarktungsstrategie, dass in der hiesigen Ausschusssitzung ein Meilenstein zurückgelegt werde und eine ganze Reihe von inhaltlichen Eckpunkten des Stadtquartiers Südwest zu beschließen seien. Der Flächennutzungsplan 2030 habe bereits Gültigkeit. Die Erschließung solle ab dem Jahr 2024 beginnen und analog zu den zu entwickelnden Baugebieten in den Stadtdörfern ablaufen. Die nun zu erarbeitende Vermarktungsstrategie müsse zunächst einige Grundsatzfragen klären: Solle beispielsweise das Prinzip der Konzeptvergabe beibehalten werden? Immerhin habe die Stadt Landau schon seit 15 Jahren Erfahrungen sammeln können. Vieles spreche daher für die Konzeptvergabe, dennoch verschließe man sich nicht gegen andere Vorgehensweisen oder Vermarktungsstrategien. Beabsichtigt sei letztendlich, dass ein zeitlich gestaffeltes bzw. stufenweises Vorgehen verfolgt werde. Somit könne mitunter flexibel auf die Änderungen und Entwicklungen des (Wohnungs-)Marktes eingegangen werden.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann habe ihre Meinung zur Stadterweiterung im Südwesten nicht verändert und werde sie weiterhin ablehnen. Es werde schlichtweg zu viel Fläche versiegelt. Auch die Wirtschaftlichkeit, z.B. hinsichtlich der steigenden Baumaterialpreise, und den Zuzug von außerhalb stellte Frau Kleemann in Frage. Letztendlich plädierte Frau Kleemann für die Schaffung von mehr sozialem Wohnraum, der im Eigentum der Stadt verbleiben sollte.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold bat darum, soziale Wohngruppen nicht aus dem Blick zu verlieren, wenn von Baugruppen die Rede sei. Weiterhin fragte Herr Eisold, ob es keine Bedarfe der Universität, Schulen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen gebe.

Herr Eisold war davon überzeugt, dass die Quote für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 33,3 % nicht ausreiche und eine höhere Quote festgelegt werden sollte. Die Vermarktungsstrategie könne schließlich eine entsprechende Durchmischung steuern und je nach Entwicklung nachsteuern. Wichtig war für Herrn Eisold zu erwähnen, dass Investoren durch die preisdämpfende Grundstückspolitik der Stadt Landau keinen Gewinn abschöpfen können sollten.

 

Der Vorsitzende erwähnte hinsichtlich Herrn Eisolds Frage, dass kein Schulstandort im neuen Baugebiet vorgesehen sei. Auch die Universität habe keinen Bedarf angekündigt und konzentriere sich im kern- bzw. südstädtischen Bereich. Eine Kita hingegen sei im Quartier vorgesehen.

 

Herr Kamplade ging auf den Aspekt der Nutzungsmischungen ein. Es werde mindestens ein zentraler Platzbereich („Scharnier“) geben. Eine Nutzungsmischung für die Erdgeschossbereiche dort werde noch festgelegt, sie sei zuletzt beim Baufeld 15 im ehemaligen Landesgartenschaugelände geglückt und sollte bei der Entwicklung städtischer Quartiere zur Regel werden.

 

Der Vorsitzende nahm Bezug auf eine mögliche Anpassung und Evaluierung der Quotierungsrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau von derzeit 33,3 % auf bis zu 50 %. Eine derartige Erhöhung sehe er kritisch, da im Folgenden mit ständigen Ausnahmen zugunsten der Vermietung des geförderten Wohnraums, hier: Freistellungen, zu rechnen sei.

 

Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergaben, konnte der Vorsitzende in die Beschlussfassung leiten.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte im Anschluss mehrheitlich bei einer Gegenstimme für die nachfolgenden Beschlussvorschläge.