Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Begründung der Ablehnung:

Die Gewichtung der sozialen Komponente ist zu stark auf Kinder ausgelegt. Es wird sowohl die Anzahl der Kinder, die unter einer bestimmten Altersstufe sind, berücksichtigt, als auch deren Alter, was zu einer Doppelgewichtung führt. Das Alter der Kinder wird insgesamt zu stark gewertet. Allein durch minderjährige Kinder kommen 18 Punkte von 21 Punkten für die soziale Komponente.

Eine Familie ohne Kinder bzw. Paare mit Familienplanung haben somit schlechtere Chancen, ein Baugrundstück zu erwerben. Des Weiteren werden Eheleute schlechter gestellt als Paare, da bei einer Ehe nur eine Person einen Bauantrag stellen kann, bei einer Wohngemeinschaft können beide Partner einen Antrag stellen. Sollten beide Partner aus dem Ort stammen, sollten sich auch beide bewerben dürfen.

 

Die Relation zwischen den Punkten, die man innerhalb der sozialen Komponente für Kinder erhält und der ortsbezogenen Komponente stimmt nicht. Die Gewichtung der Kriterien soll geändert werden. Vorteilhaft wäre die Einführung weiterer Kriterien innerhalb der ortsbezogenen Komponente.

 

Bei der ortsbezogenen Komponente ist die Verteilung der Punkte viel breiter gefächert. Der Ehrenamtsbezug sollte in den Bereich der sozialen Komponente aufgenommen werden und nicht nur in der ortsbezogenen Kriterien Berücksichtigung erfahren. Weiterhin soll nicht nur die Ehrenamtskarte als alleiniges Merkmal Anwendung finden, da Aufwandsentschädigungen zu einer Ablehnung der Ehrenamtskarte führen. Damit sind beispielsweise alle Übungsleiter, Feuerwehrleute und Ortsbeiratsmitglieder bei der Punktevergabe benachteiligt, obwohl sich diese Personen gerade für den Ort stark engagieren.

 

 


Die Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen der Baulandstrategie 2030 wurde ausführlich diskutiert. Kritisiert wurde vor allem die - quasi - Doppelgewichtung der Kinder innerhalb der sozialen Komponente, da Familien mit Kindern nach Auffassung der Ratsmitglieder dadurch übervorteilt würden, verglichen mit Paaren, die erst noch in der Phase der Familienplanung sind.

 

Außerdem wurde der Zeitfaktor für Rückkehrer innerhalb der Ortsbezugskriterien bemängelt sowie die Tatsache, dass bei Eheleuten nur ein Partner einen Bauantrag stellen kann, bei einer Gemeinschaft hingegen könnten beide Partner einen solchen stellen.

Die Ehrenamtskarte kann kein Kriterium sein.

 

Die Ratsmitglieder lehnen die Baulandstrategie einstimmig ab und reichen einen Vorschlag mit Änderungen ein.


Die Baulandstrategie 2030 wurde einstimmig abgelehnt.