Der Vorsitzende begrüßte die anwesenden Mitglieder. Er erläuterte den Ausgangspunkt der Anhörung.

 

Es konnten insgesamt folgende sieben Referenten für die Anhörung zur Geothermie in Landau gewonnenen werden:

 

 

1.    Herr Dr. Thomas Waßmuth, Energie Südwest AG

2.    Herr Gregor Gruber, IKAV (Eigentümer Geothermiekraftwerk)

3.    Herr Thorsten Weimann, Firma Vulcan Energy (Lithiumförderung)

4.    Herr Werner Müller, Bürgerinitiative Geothermie Landau e.V.

5.    Frau Rebekka Reich, KIT Karlsruhe

6.    Herr Bergdirektor Holsten Hübner, Landesamt für Geologie und Bergbau

7.    Herr Dr. Johannes Gottlieb, Firma Montanes GmbH (Gutachter)

 

Jeder Referent habe zehn Minuten Zeit, teilweise anhand von Präsentationen, seinen Vortrag vorzustellen. Anschließend bestehe die Möglichkeit, fachliche Fragen zu stellen. Politische Statements sollen gemeinsam mit den Ergebnissen der Anhörung am 14.06.2023 im Stadtrat erläutert werden.

 

Als erster Referent hielt Herr Dr. Thomas Waßmuth seinen Vortrag.

 

Herr Dr. Waßmuth stellte dar, dass die Geothermie in der Region vorrangig zur Stromerzeugung genutzt werde. Es stelle sich die Frage, ob die Wärme aus der Tiefengeothermie ein Baustein zur Wärmeversorgung in Landau werden könne. Vor allem vor dem Hintergrund der durch die Bundesregierung auferlegten „kommunalen Wärmeplanung“, welche die Kommunen erstellen sollen, um so bis zum Jahre 2045 die Wärmeversorgung einer Stadt komplett klimaneutral zu gestalten. Dies wäre mit der Geothermie sehr gut umsetzbar. Dabei sei nicht nur die Tiefengeothermie sondern auch die Oberflächennahe Geothermie gemeint, die man nutzen könne um Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit Wärme zu versorgen.

Durch das Projekt „Landau baut Zukunft“ habe die ESW entschieden künftige Neubaugebiete nicht mehr mit Erdgas zu erschließen, man setze auf klimaschonende Energien. Durch die Erschließung mit Tiefengeothermie würden deutlich weniger Luftwärmepumpen im Stadtgebiet zu finden sein. Insgesamt sei Abschließend zu sagen, dass Wärme aus Tiefengeothermie ein zukunftsweisender Baustein zur Wärmeversorgung in Landau sein könne.

 

Es wird auf die Präsentation hingewiesen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Gregor Gruber hielt anschließend seinen Vortrag.

 

Er erläuterte, dass ein Vorteil der Geothermie für die Stadt Landau vor allem in der lokalen Energieunabhängigkeit. Dies sei hinsichtlich der Ukrainekrise von großer Bedeutung. Durch die Geothermie wäre es möglich, einen großen Teil Stadt zu beheizen. Im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energiequellen wie Solar und Wind kann Geothermie das ganze Jahr, Tag und Nacht betrieben werden. Außerdem ist die Geothermie wetterunabhängig und bringe als positives Nebenprodukt die Gewinnung von Lithium mit sich. Die Wärme aus der Geothermie werde hauptsächlich im Winter benötigt. Die im Sommer gewonnene Wärme würde dann in Strom umgewandelt werden. Eine Fernwärmetrasse zwischen den Geothermiekraftwerken in Landau und Insheim könne die notwendigen Abschaltungen der Kraftwerke während der Wartung gegenseitig überbrücken.

Eine dritte Bohrung gewährleiste die öffentliche Sicherheit da sich der aufkommende Druck auf mehr Bohrungen verteilen könne. Somit wäre es möglich ca. 8 Megawatt thermischer Energie an die Stadt Landau zu liefern.

 

Es wird auf die Präsentation hingewiesen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Der dritte Referent, Herr Weimann stellte das Konzept der Firma Vulcan Energie anhand der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

Herr Müller stellte die Risiken der Geothermie in Landau anhand der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Präsentation dar.

 

 

Frau Reich erläuterte, dass Lithium nicht nur in der Elektromobilität gebraucht werde, sondern ebenfalls in vielen anderen Bereichen zum Einsatz komme. In den kommenden Jahren sei ein weiterhin exponentielles Wachstum an Lithiumbedarf zu erwarten. Dieser könne teilweise durch das Recycling von alten Lithiumionenbatterien gedeckt werden. Generell sei das Lithiumvorkommen vor allem im Oberrheingraben sehr hoch. Anschließend stellte sie die verschiedenen Extraktionsverfahren für Lithium aus Thermalwasser vor.

 

Die Präsentation zum Vortrag von Frau Reich ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Bergdirektor Hübner stellte dar, dass das Geothermiekraftwerk in Landau seit 20 Jahren betrieben werde und eine befristete Zulassung des Hauptbetriebsplanes bis zum 31. Januar 2026 habe. Zunächst müsse eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme beantragt werden. Erst danach könne das weitere Antragsverfahren fortgeführt werden. Die Erlaubnis verpflichte den Antragsteller auch zur Durchführung der Aufsuchung von Erdwärme. Sobald der Antragsteller fündig werde, sei dies die Grundlage für den Antrag auf die Bewilligung, dass er den aufgefundenen Bodenschatz (Erdwärme) gewinnen könne. Er teilte mit, dass ein Antrag auf Änderung des Hauptbetriebsplanes (3. Bohrung) vorliege. Dieser Antrag werde jedoch noch geprüft. Für die Lithiumförderung werde ein eigenes Genehmigungsverfahren benötigt. Der Antrag für die Lithiumgewinnung liege dem Bergamt jedoch noch nicht vor.

 

Herr Dr. Gottlieb stellte die Montanes GmbH vor. Aufgrund der geplanten 3D-Seismik sei es aus seiner Sicht nicht ratsam, vor deren Durchführung eine dritte Bohrung zu vollziehen. Die 3D-Seismik gebe wichtige Aufschlüsse auf den Verlauf und die Nachhaltigkeit der Vorkommen und zeige, wie diese effizient genutzt werden könnten. Die ersten beiden Bohrungen seien zu einer Zeit gemacht worden in der es die Qualitätssicherung nicht gegeben hatte. Man müsse daher die Qualität der Bohrungen immer wieder überwachen und gegebenenfalls ergänzen oder ersetzen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl fragte Frau Reich ob es stimme, dass das Extraktionsverfahren der Firma Vulcan Energy einen sehr hohen Frischwasser Bedarf habe. Des Weiteren fragte sie, ob es nicht noch andere alternative Batterietechnologien ohne Lithium gebe. Von Herrn Dr. Gottlieb wollte sie wissen, ob mit einer möglichen dritten Bohrung die Erdbebengefahr nicht mehr gegeben sei.

 

Frau Reich erläuterte, dass sie nicht mit dem Extraktionsverfahren der Firma Vulcan Energy vertraut sei und hierüber leider keine Aussage treffen könne. Ebenfalls könne sie als Geowissenschaftlerin keine verlässliche Aussage zu Batterietechnologien ohne Lithium geben, jedoch forsche man nach Ihrer Erkenntnis an solchen Technologien.

 

Herr Dr. Gottlieb stellte dar, dass es jetzt eine ganz andere Qualitätssicherheit gebe. Durch die 3D-Sesismik könne man sehr gut darstellen wo welcher Druck herrsche und damit Kraftspitzen entdecken.

 

Ratsmitglied Freiermuth fragte Herrn Weimann, welches Extraktionsverfahren in Landau angewendet werden solle und wie die Erfahrung damit seien. An Herrn Hübner richtete er die Frage, wie die Chancen auf eine Genehmigung zur Gewinnung von Lithium besonders in Landau, aber auch in Rheinland-Pfalz bzw. deutschlandweit stehen.

 

Herr Weimann erklärte, dass die Firma Vulcan Energy ein direktes Lithiumextraktionsverfahren also ein Absorbtionsverfahren verwende. Er stellte außerdem dar, dass das benötigte Wasser in einem Kreislauf gefahren werde.

 

Der Vorsitzende fragte Herrn Hübner ob es bei einem Genehmigungsverfahren zur Lithiumgewinnung auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung gebe.

 

Herr Hübner erläuterte zunächst, dass das Genehmigungsverfahren im Bundesberggesetz geregelt sei und somit bundesweit gelte. Er stellte dar, dass das Lithium in gebundener Form mit Thermalwasser vorkomme. Erst wenn ein Nachweis auf Lithium vorliege könne auch der Antrag auf Genehmigung zur Lithiumgewinnung gestellt werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung obliege dem Landesamt für Geologie und Bergbau und werde nach dem jeweilig verwendeten Verfahren durchgeführt.

 

Ratsmitglied Triebel fragte Frau Reich, ob es aus ihrer Sicht bedenken gebe, dass die in der KIT Studie zu klärenden Fragestellungen eine Lithiumförderung am Standort Landau verhindern könnten. Außerdem fragte er Herrn Weimann und Herrn Gruber, wie viele Arbeitsplätze konkret für den Standort Landau vorgesehen seien.

 

Frau Reich stellte dar, dass sie hierzu keine detaillierte Aussage treffen könne.

 

Herr Weimann erklärte, dass es davon abhänge ob eine Genehmigung erteilt werde oder nicht. Aktuell seien 130 Mitarbeiter angestellt, der Plan liege jedoch bei ca 300 Mitarbeitern. Diese seien jedoch für alle bestehenden und künftigen Standorte zu sehen. Am Beispiel Insheim stellte er dar, dass der Standort von aktuell 14 auf 20 Mitarbeiter erweitert werden solle.

 

Herr Gruber ergänzte, dass man nicht nur die Mitarbeiter bei Vulcan Energy betrachten müsse, sondern auch die Mitarbeiter der Zulieferfirmen und ähnlichen. Stellte dar, dass man mit einer dritten Bohrung das Wasser wieder in zwei andere Bohrungen zurückführen könne, um den Druck zu minimieren.

 

Ratsmitglied Lerch fragte Herrn Hübner, ob bei der Erteilung der Genehmigung auch Haftungsfragen als Auflagen mit aufgenommen werden, welche die Firma dann erfüllen müsse. Des Weiteren richtete er an Herrn Gruber die Frage, wie die Qualitätssicherung, auch für die zwei bestehenden Bohrungen, gesteigert werde um möglich Erdbeben zu verhindern. Ebenso fragte er Herrn Weimann, ob er sicher sei, dass die im Pilotprojekt erzielten Erfolge auch bei der Großumsetzung in Landau erreicht werden könnten. An Herrn Dr. Waßmuth stellte er die Frage, ob Geothermie grundlastfähig und klimaneutral.

 

Herr Hübner stellte dar, dass eine Verzeigung der Bohrungen den Druck der einzelnen Bohrungen verringere. Hinsichtlich der Haftung müsse der Unternehmer eine entsprechende Vorsorge leisten.

 

Herr Gruber zeigte auf, dass durch eine weiterte Seismik mehr Qualität gegeben sei. Ebenfalls könne man die Verrohrungen und Zementierungen mit Blick auf die ersten zwei Bohrungen deutlich verbessern.

 

Herr Weimann erklärte, dass dies bereits in den USA sehr gut funktioniere. Die Pilotanlage zeige, dass sehr gute Ergebnisse erzielt werden können. Im nächsten Schritt werde dann eine Demonstrationsanlage gebaut und danach die endgültige förderfähige Anlage.

 

Herr Dr. Waßmuth erläuterte, dass die Geothermie durchaus Grundlastfähig sei. Bei Abschaltungen wegen Wartungen müsse es eine entsprechende Redundanz geben. Geothermie ist ebenfalls klimaneutral, wenn der zugeführte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen werde.

 

Ratsmitglied Albrecht fragte Herrn Gruber, wie der Stand bei der dritten Bohrung sei und warum man nun doch auf Lithiumgewinnung setze. Des Weiteren fragte sie wie es bezüglich eines Warnsystems für die Bürgerinnen und Bürger aussehe, und wie die Verkehrssituation sein werde. An Herrn Weimann stellte sie die Frage, welche Standorte im Landauer Stadtgebiet er noch in den Blick gefasst habe um weitere Vorhaben zu planen und wenn ja welche konkret.

 

Herr Gruber stellte dar, dass bei der dritten Bohrung auf das Feedback des Landesamtes für Geologie und Bergbau gewartet werde. Vorrangig sei beim Standort Landau die Energieerzeugung die Gewinnung von Lithium sei hierbei ein positiver Nebeneffekt den man gerne nutzen wolle.

 

Herr Weimann stellte dar, dass erst mit der 3D-Seismik genauere weitere Standorte gefunden werden können. Hinsichtlich der Belastungen für Bürgerinnen und Bürger teilte er mit, dass etwa zehn LKW’s mit Lithiumhaltigem Wasser pro Tag bewegt werden.

 

Herr Gruber stellte dar, dass man ein Vorgehen habe um möglichen Erdbeben durch eine frühzeitige Druckreduzierung entgegenzuwirken. Des Weiteren würden in regelmäßigen Abständen Übungen durchgeführt werden, um bei Bränden oder Flüssigkeitsaustritten vorbereitet zu sein.

 

Ratsmitglied Follmann fragte Herrn Dr. Waßmuth, wo er die angekündigten Flächen für die Lithiumprobeanlage zur Verfügung stellen wolle. Des Weiteren fragte sie, ob ein Rückbau von Gebäuden ohne Probleme möglich sei und er die Verantwortung übernehme, wenn keine Wärme mehr gefördert werden könne.

 

Herr Dr. Waßmuth erklärte, dass es noch Flächen an der Heizzentrale am Ebenberg gebe. Dort sollen Schutzmaßnahmen ergriffen werden um das Eindringen von Wasser in den Untergrund zu verhindern. Wenn die Wärme aus der Geothermie ersetzt werden müsse, werde die Wärme aus Blockheizkraftwerken geliefert. Diese könnten sich bei einem Verbund von mehreren Blockheizkraftwerken gegenseitig ergänzen.

 

Ausschussmitglied Fichtmüller fragte, warum man nach den Ereignissen bei den früheren Bohrungen keinen größeren Abstand zu Kommunen einhalte.

 

Herr Hübner stellte dar, dass es grundsätzlich möglich sein den Standort zu verändern. Jedoch sei zu Bedenken, dass dies mit enormen Investitionen verbunden sei. Sofern man die entstehenden Emissionen einhalte, bestehe keine Notwendigkeit den Standort zu wechseln. Wichtig sei hier, dass es keine Mindestabstände gebe, sondern man lediglich die Emissionswerte einhalten müsse.

 

Ratsmitglied Leiner stellt die Frage, ob es nicht sinnvoller sei, nach der 3D-Seismik zwei neue Bohrungen durchzuführen um die Qualitätssicherung für die kommenden Jahre sicherzustellen.

 

Herr Gruber erläuterte, dass dies möglich wäre. Jedoch müsse beachtet werden, dass dies zu einer Kostensteigerung der Wärme führen würde wenn die Anlage weiter außerhalb der Stadt errichtet würde.

 

Ratsmitglied Herrmann fragte, ob die Schäden die bei den Bürgern entstanden seien schon beglichen wurden.

 

Herr Gruber berichtete, dass alle Schäden beglichen wurden.