Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Hirsch rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 01.06.2022 auf, die der Niederschrift beigefügt ist, und übergab das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt fragte, ob auch eine Nutzung in Form eines urbanen Gebietes möglich wäre.

 

Herr Kamplade erklärte, dass urbane Gebiete in Bereichen mit einer verdichteten, städtischen Bebauung mit Wohnschwerpunkt, aber eben auch typischer innerstädtischer gewerblicher Nutzungen denkbar seien. Im Stadtdorf Godramstein fehlen diese städtischen Voraussetzungen. Da es sich um eine Bestandsüberplanung handelt, passen die Nutzungskategorien Gewerbegebiet und Mischgebiet besser.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte im Anschluss einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu.