Beschlussvorschlag:

Es werden die folgende Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan und die Bedingungen für die Nutzung städtischer Flächen bei der Durchführung seismischer Messungen wie folgt beschlossen:

 

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Die Vorgaben der Satzung über die Benutzung der städtischen Wirtschaftswege in der Stadt Landau in der Pfalz in der gültigen Fassung sind zu beachten.

-     Für das Befahren der Wirtschaftswege ist ein Gestattungsvertrag notwendig. Hierfür fällt ein Gestattungsendgeld an.

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Vulcan Energie Ressourcen GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen.

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden.

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden.     

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden.

-     Die Arbeiten sollten außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen.

-     Für Arbeiten im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Ebenberg (hier gibt es nur einen offiziell ausgewiesenen Weg) ist eine entsprechende förmliche Genehmigung der SGD Süd einzuholen.

-     Nach Abschluss der Arbeiten sind alle entstandenen Flurschäden zu beseitigen oder zu begleichen; entsprechende Eingriffe in Natur und Landschaft sind in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde auszugleichen.

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und spricht an, dass Godramstein hierzu nur am Rande betroffen sei.

Herr Keßler gibt zu bedenken, dass das betroffene Gebiet ein Naturschutzgebiet ist und er hier die Messungen für nicht richtig hält.

 

Der Vorsitzende erkennt die Problematik, meint aber, dass in diesem Gebiet keine Messungen laut Aufstellung durchgeführt werden würden.

 

Herr Schneider meint dazu, dass es doch die Biotope und auch die Weinberge und Landwirtschaft betrifft. Er spricht an, dass er in der Beschlussvorlage zum 4. Aufzählungsstrich eine Ergänzung wünscht und zwar „eine Zustands-

dokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen im Zusammenhang mit der Stadt Landau“. Herr Schneider spricht die vor Jahren ausgebaute B10 an, die nicht so umgesetzt wurde, wie geplant.

Es gäbe hierzu keine Dokumentation von dem IST-Zustand vor dem B10 Ausbau.

Eine Frage wäre dann auch, wenn etwas nicht wie geplant umgesetzt wird, wer dann die Kosten trägt.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass der LBM die übergeordnete Dienststelle u.a. der Stadt Landau ist und im Nachgang es manchmal schwierig ist, wer was veranlasst bzw. umgesetzt hat. 


Dem Beschluss wurde mit 13-Ja-Stimmen zugestimmt.