Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschläge:

 

1.              Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „C25 Konversion Landau Süd / Landesgartenschau, 3. Teiländerung - An der Paul-von-Denis-Straße zwischen Franz-Schubert-Straße und Mozartstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Hirsch führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 02.06.2022 ein, auf die verwiesen wird. Er erwähnte, dass bereits für die Bebauung des nördlichen Grundstücks eine Baugenehmigung an den Bauherrn FitterCampus GmbH erteilt wurde. Für den Ankauf des südlichen Grundstücks hingegen wurde dem Bauherrn aufgetragen, eine Einigkeit oder einen Kompromiss mit den Anwohner:innen herbeizuführen. Der Vorsitzende betonte, dass seitens der Verwaltung keine „Endlosschleife“ gewollt sei und daher eine 3. Teiländerung des Bebauungsplans C 25 angestrebt werde, welche von der Stadt entsprechend gesteuert werden soll. Ziele seien, die Entwicklungen des Areals nicht zu behindern und eine geordnete Bürgerbeteiligung bereits während der Planungsphase zu ermöglichen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass die Nachbarschaft sich auch für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen hat und der Bauherr offen sei für ein solches Verfahren. Insgesamt werde ein beschleunigtes Verfahren nach BauGB angestrebt, so dass voraussichtlich im November 2022 der erarbeitete Entwurf in den Gremien vorgestellt werden könnte.

 

Der Vorsitzende betonte, dass es bei der hiesigen Beschlussfassung um die Schaffung des Planungsrechtes gehe und dieses losgelöst vom Grundstücksgeschäft des südlichen Areals betrachtet werden müsse.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel fand gut, dass durch das Aufstellungsverfahren Ordnung geschaffen werde. Als positiven Nebeneffekt nannte Herr Löffel auch die neuen Standards (z.B. Quotierungsrichtlinie), die auferlegt werden. Er signalisierte im Anschluss seine Zustimmung.

 

Ausschussmitglied Herr Maier begrüßte grundsätzlich das Vorgehen und auch das Projekt „FitterCampus“. Es sei jedoch richtig, dass die Verwaltung das Aufstellungsverfahren zur Teiländerung des Bebauungsplanes in die Wege leitet und damit die Planungshoheit über das Grundstück behält.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass letztlich der Stadtrat die weitere Vorgehensweise entscheiden werde.

 

Herr Kamplade merkte an, dass die Aufgabe der Verwaltung darin bestehe, die Interessen des Investors mit den städtischen und den nachbarschaftlichen Interessen zu vereinen. So werde es beispielsweise aus heutiger Sicht keine Turnhalle im westlichen Grundstücksbereich geben. Insgesamt hoffe Herr Kamplade auf gute Kompromisse.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel stellte fest, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes C 25 ein „weites Feld“ sei und es bei der hiesigen Projektentwicklung nur um einen relativ kleinen Bereich gehe. Da der Bebauungsplan nicht vorhabenbezogen ist und somit die Kosten dem Bauherrn nicht auferlegt werden können, nehme die Stadt nun selbst Geld in die Hand.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth hielt es für sinnvoll, dass Bewegung in die „festgefahrene“ Situation kommt. Der Bauherr habe den Fraktionen in Gesprächen vermittelt, dass mit den Nachbar:innen ein gemeinsamer Konsens gefunden werden konnte. Herr Freiermuth bezeichnete das Projekt als „hochinteressant“. Vielleicht gebe es die Möglichkeit, die Anwohner:innen noch mehr ins „Boot zu holen“.

 

Ausschussmitglied Herr Triebel begrüßte, dass sich nun die weitere Vorgehensweise und Steuerung in städtischer Hand befinde. Da es für den nördlichen Grundstücksteil schon Baurecht gebe, sei er gespannt, was sich in den nächsten vier Monaten ergeben wird.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann gab den Hinweis, dass eine (Höhen-)Abstufung hin zum Baufeld 35 erfolgen könnte und ggf. sinnvoll sei.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl einstimmig dem Hauptausschuss und Stadtrat, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.