Beschlussvorschlag:

Es werden die folgende Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan und die Bedingungen für die Nutzung städtischer Flächen bei der Durchführung seismischer Messungen wie folgt beschlossen:

 

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Die Vorgaben der Satzung über die Benutzung der städtischen Wirtschaftswege in der Stadt Landau in der Pfalz in der gültigen Fassung sind zu beachten.

-     Für das Befahren der Wirtschaftswege ist ein Gestattungsvertrag notwendig. Hierfür fällt ein Gestattungsendgeld an.

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Vulcan Energie Ressourcen GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen.

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden.

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden.     

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden.

-     Die Arbeiten sollten außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen.

-     Für Arbeiten im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Ebenberg (hier gibt es nur einen offiziell ausgewiesenen Weg) ist eine entsprechende förmliche Genehmigung der SGD Süd einzuholen.

-     Nach Abschluss der Arbeiten sind alle entstandenen Flurschäden zu beseitigen oder zu begleichen; entsprechende Eingriffe in Natur und Landschaft sind in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde auszugleichen.

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Hirsch rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 08.06.2022 auf, auf die verwiesen wird, und informierte, dass eine Risikoabwägung seitens der Stadtverwaltung vorgenommen wurde und daher eine Zustimmung zur Sitzungsvorlage zu empfehlen sei, um insbesondere das Hab und Gut der Menschen abzusichern und zu schützen. 

 

Weiteren Erläuterungsbedarf gab es seitens der Ausschussmitglieder nicht, so dass der Vorsitzende in die Beschlussfassung leiten konnte.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat einstimmig, dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.