Sitzung: 28.06.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: 610/712/2022
Beschlussvorschläge:
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet südlich
der Ortslage Wollmesheim (3186, 3187, 3188, 3189, 3190, 3430, 3431, 3432, 3433,
teilweise die Flurstücke 3428, 3429, 3493, 3494/1; Gemarkung Wollmesheim) wird
der Bebauungsplan „WH4, An den Finkenwiesen"
erneut aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach
vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ vom 30.11.2021
entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des
Bebauungsplans „WH 4, In den Finkenwiesen“
vom 30.11.2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Der Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 12.05.2022 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-3).
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ in
der Fassung vom 12.05.2022 nach. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 07.06.2022, auf die verwiesen wird, wurde gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 2 behandelt, siehe Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2. Beide Baugebiete wurden gemeinsam beraten, aber getrennt beschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Hauptausschuss und dem Stadtrat mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.