Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschlussvorschläge:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet südlich der Ortslage Wollmesheim (3186, 3187, 3188, 3189, 3190, 3430, 3431, 3432, 3433, teilweise die Flurstücke 3428, 3429, 3493, 3494/1; Gemarkung Wollmesheim) wird der Bebauungsplan „WH4, An den Finkenwiesen" erneut aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ vom 30.11.2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „WH 4, In den Finkenwiesen“ vom 30.11.2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.              Der Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 12.05.2022 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-3).

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ in der Fassung vom 12.05.2022 nach. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 07.06.2022, auf die verwiesen wird, wurde gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 2 behandelt, siehe Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2. Beide Baugebiete wurden gemeinsam beraten, aber getrennt beschlossen.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Hauptausschuss und dem Stadtrat mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.