Frau Müller erläuterte die SV und den Werdegang.

 

Herr Stentz teilte mit, dass die Firma dann auf dieses Gebiet die Hand drauf hat, die anderen Gebiete Dammheim und Nußdorf hat die Wintershall.

 

Frau Müller sagte, dass die Firma eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straße und Wege vor der Befahrung zu erstellen hat.

 

Herr Freiermuth bestätigte dies und meinte hierzu, dass unzählige Fotos auch 2 D angefertigt werden.

 

Herr Stentz teilte mit, er habe gehört, dass die Versicherungen im Privatbereich für diese Zonen für Extremereignisse höher werden.

 

Frau Müller bat um Abstimmung.

 

Der OBR stimmte mit 10 x Ja für die Sitzungsvorlage.

 

Beschlussvorschlag:

Es werden die folgende Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan und die Bedingungen für die Nutzung städtischer Flächen bei der Durchführung seismischer Messungen wie folgt beschlossen:

 

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Die Vorgaben der Satzung über die Benutzung der städtischen Wirtschaftswege in der Stadt Landau in der Pfalz in der gültigen Fassung sind zu beachten.

-     Für das Befahren der Wirtschaftswege ist ein Gestattungsvertrag notwendig. Hierfür fällt ein Gestattungsendgeld an.

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Vulcan Energie Ressourcen GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen.

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden.

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden.     

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden.

-     Die Arbeiten sollten außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen.

-     Für Arbeiten im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Ebenberg (hier gibt es nur einen offiziell ausgewiesenen Weg) ist eine entsprechende förmliche Genehmigung der SGD Süd einzuholen.

-     Nach Abschluss der Arbeiten sind alle entstandenen Flurschäden zu beseitigen oder zu begleichen; entsprechende Eingriffe in Natur und Landschaft sind in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde auszugleichen.