Beschluss: mehrheitlich beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Herr Kost erläuterte die SV und den bisherigen Werdegang.

 

Dem Wunsch des Ortsbeirates wurde nicht entsprochen einen neuen Feldweg auf der Oststeite des Südlichen Teil des WH 4 anzulegen.

 

Die Anwohner und Bauherren müssen Schallschutzvorschriften einhalten und möglichst Funktionsräume wie Bad, Küche etc. auf die Westseite planen.

 

Eine Verlegung des Feldweges sei von Seiten der Stadt nicht durchführbar.

 

Jedoch müssten vier Wohneinheiten mit dem landwirschaftlichen Verkehr leben.

 

Der Wendehammer wurde rausgenommen, dafür ist für 4-5 Wohneinheiten ein Müllsammelplatz vorgesehen.

 

Der OBR kritisierte das der Feldweg nicht verlegt wird wie gewünscht.

 

Herr Thoni monierte, dass dies eine sehr unglückliche Entscheidung sei. Die Probleme seien vorprogrammiert. Im südl. Bereich wäre jetzt eine U-Form machbar, da die Eigentümer nun bereit sind zu verkaufen. Ihn ärgere, das es heißt der Bebauungsplan kann hier nicht geändert werden. Beim Neubau des WASGAU Marktes war die Änderung des Bebauungsplanes ja auch möglich.

 

Ebenso kritisierte der OBR die Versiegelung des Radweges. Jetzt ist es ein schöner Grasweg, weshalb soll dieser als Radweg versiegelt werden?

 

Herr Kost stellte fest, dass dieser Wunsch nicht aus dem OBR Wollmesheim kam, sondern aus dem OBR von Mörzheim.

Ebenso sei dies 500 m Umweg und nicht der direkte Weg.

 

Es gibt überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund für die Versiegelung diese Feldweges als Radweg.

 

Herr Born bat darum im Protokoll aufzunehmen, dass darum gekämpft werden soll, dass der Feldweg unbedingt verlegt werden muss.

 

Ebenso spricht sich der OBR Wollmesheim einstimmig gegen die Versiegelung des Feldweges als Radweg aus.

 

Herr Kost sagte hierzu, dass man die Versiegelung des Radweges noch verhindern könnte, jedoch nicht die Verlegung des Feldweges.

 

Herr Thoni kritisierte die Aussage aus der SV dass der Feldweg auf 6 m verbreitert wird. Der Weg sei sowieso schon 6 m breit, 4,50 m plus rechts und links der Grünstreifen. Das muss man in SV nicht als „Zuckerle“ verkaufen.

Die Aussage ist schlichtweg falsch.

 

Frau Dr. Kalvoda sagte wenn so viele Dinge dagegen sprechen, weshalb soll man dann positiv abstimmen? Dann sollte man doch ablehnen.

 

Herr Kost sagte hierzu, dass man dann das WH4 komplett ablehnen würde.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet südlich der Ortslage Wollmesheim (3186, 3187, 3188, 3189, 3190, 3430, 3431, 3432, 3433, teilweise die Flurstücke 3428, 3429, 3493, 3494/1; Gemarkung Wollmesheim) wird der Bebauungsplan „WH4, An den Finkenwiesen" erneut aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ vom 30.11.2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „WH 4, In den Finkenwiesen“ vom 30.11.2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.              Der Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 12.05.2022 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-3).

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ in der Fassung vom 12.05.2022 nach. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

Der Ortsbeirat stimmte wie folgt ab:

 

Gegen die SV:            2

Enthaltungen: 0

Dafür: 8