Sitzung: 23.06.2022 Ortsbeirat Wollmesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen/mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 610/712/2022
Herr Kost erläuterte
die SV und den bisherigen Werdegang.
Dem Wunsch des
Ortsbeirates wurde nicht entsprochen einen neuen Feldweg auf der Oststeite des
Südlichen Teil des WH 4 anzulegen.
Die Anwohner und
Bauherren müssen Schallschutzvorschriften einhalten und möglichst
Funktionsräume wie Bad, Küche etc. auf die Westseite planen.
Eine Verlegung des
Feldweges sei von Seiten der Stadt nicht durchführbar.
Jedoch müssten vier
Wohneinheiten mit dem landwirschaftlichen Verkehr leben.
Der Wendehammer wurde
rausgenommen, dafür ist für 4-5 Wohneinheiten ein Müllsammelplatz vorgesehen.
Der OBR kritisierte
das der Feldweg nicht verlegt wird wie gewünscht.
Herr Thoni monierte,
dass dies eine sehr unglückliche Entscheidung sei. Die Probleme seien vorprogrammiert.
Im südl. Bereich wäre jetzt eine U-Form machbar, da die Eigentümer nun bereit
sind zu verkaufen. Ihn ärgere, das es heißt der Bebauungsplan kann hier nicht
geändert werden. Beim Neubau des WASGAU Marktes war die Änderung des
Bebauungsplanes ja auch möglich.
Ebenso kritisierte
der OBR die Versiegelung des Radweges. Jetzt ist es ein schöner Grasweg,
weshalb soll dieser als Radweg versiegelt werden?
Herr Kost stellte
fest, dass dieser Wunsch nicht aus dem OBR Wollmesheim kam, sondern aus dem OBR
von Mörzheim.
Ebenso sei dies 500
m Umweg und nicht der direkte Weg.
Es gibt überhaupt
keinen nachvollziehbaren Grund für die Versiegelung diese Feldweges als Radweg.
Herr Born bat darum
im Protokoll aufzunehmen, dass darum gekämpft werden soll, dass der Feldweg
unbedingt verlegt werden muss.
Ebenso spricht sich
der OBR Wollmesheim einstimmig gegen die Versiegelung des Feldweges als Radweg
aus.
Herr Kost sagte
hierzu, dass man die Versiegelung des Radweges noch verhindern könnte, jedoch
nicht die Verlegung des Feldweges.
Herr Thoni
kritisierte die Aussage aus der SV dass der Feldweg auf 6 m verbreitert wird.
Der Weg sei sowieso schon 6 m breit, 4,50 m plus rechts und links der
Grünstreifen. Das muss man in SV nicht als „Zuckerle“ verkaufen.
Die Aussage ist
schlichtweg falsch.
Frau Dr. Kalvoda
sagte wenn so viele Dinge dagegen sprechen, weshalb soll man dann positiv
abstimmen? Dann sollte man doch ablehnen.
Herr Kost sagte
hierzu, dass man dann das WH4 komplett ablehnen würde.
Beschlussvorschlag:
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet südlich
der Ortslage Wollmesheim (3186, 3187, 3188, 3189, 3190, 3430, 3431, 3432, 3433,
teilweise die Flurstücke 3428, 3429, 3493, 3494/1; Gemarkung Wollmesheim) wird
der Bebauungsplan „WH4, An den Finkenwiesen"
erneut aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach
vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ vom 30.11.2021
entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des
Bebauungsplans „WH 4, In den Finkenwiesen“
vom 30.11.2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Der Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 12.05.2022 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-3).
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ in
der Fassung vom 12.05.2022 nach. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der
Ortsbeirat stimmte wie folgt ab:
Gegen
die SV: 2
Enthaltungen:
0
Dafür: 8