Frau Berner betont, dass der Kulturbeirat ein beratendes Gremium und kein Veranstalter sei. Dabei stelle sich jedoch die Frage, wie die Beratung aussehen solle. Zu diesem Zweck habe sie nach Geschäftsordnungen anderer Kulturbeiräte recherchiert. Eine Möglichkeit könne zum Beispiel sein, dass sich Projektträger beim Kulturbeirat vorstellen und dieser empfehle dann wiederum eine festgelegte Anzahl bestimmter Projekte der Stadt. Dieses Vorgehe habe der Kulturbeirat Magdeburg in seiner Geschäftsordnung festgelegt.

Frau Berner stellt außerdem die Frage an die Teilnehmenden, ob sich der Kulturbeirat eine Geschäftsordnung geben solle, in der das Vorgehen, die Arbeitsweise und die Rahmenbedingungen des Gremiums festgelegt sind.

Frau Weyers ergänzt, dass in einer Geschäftsordnung festgelegt werde, wie man mit Anfragen von außen verfahre und was der Beirat für die Kulturakteure der Stadt leisten, welche Hilfestellung und Unterstützung er geben könne. Ziel sei es, das Netzwerk zu stärken, um zu bündeln und Ressourcen effizient zu nutzen.

Frau Berner erläutert, dass Anfragen von außen an die allgemeine E-Mail-Adresse kulturabteilung@landau.de direkt an den Vorstand weitergeleitet werden. Diese stehe auch auf der städtischen Homepage.

Frau Heid fragt, ob Projektanträge an die Kulturabteilung gestellt werden.

Frau Erb antwortet, dass sich Künstler*innen konkret für Ausstellungen in der Städtischen Galerie Villa Streccius oder im Frank-Loebschen Haus bewerben. Diese könnten allerdings nur innerhalb des festgelegten städtischen Kulturprogramms berücksichtigt werden.

Frau Weyers fragt das Gremium, ob eine Geschäftsordnung erstellt werden solle. In diesem Fall würde der Vorstand weitere Schritte dahin für die kommende Sitzung vorbereiten.

Frau Sommer ist es wichtig, sich hier noch nicht zu sehr zu begrenzen und befürwortet, dass zunächst Ideen gesammelt werden.

Auch Herr Kapsitz möchte sich noch nicht direkt festlegen, sondern zunächst eine Struktur finden. Auch sei dem Beispiel Magdeburg nur schwer zu folgen.

Herr Kühn betont, dass die Geschäftsordnung an die Bedürfnisse von Landau angepasst werden müsse. Magdeburg diene nur als ein mögliches Beispiel.

Frau Michler wirft ein, ob es zwingend eine Geschäftsordnung sein muss oder ob ein Leitbild vorerst nicht ausreichend sei.

Frau Weyers ergänzt, ein Leitbild könne auf der Homepage veröffentlicht werden. Sie fordert die Mitglieder des Kulturbeirats auf, im Internet nach anderen Leitbildern zu recherchieren. Insgesamt handle es sich bei der Entwicklung eines Leitbildes oder einer Geschäftsordnung um ein mittelfristiges Ziel, das nicht zwingend bei der nächsten Sitzung beschlossen werden müsse.

Auch Herr Hoffmann unterstreicht die Bedeutung einer Geschäftsordnung, da ein Gremium seine Arbeitsweise definieren solle. Man könne sie liberal formulieren.

Frau Berner schlägt vor, das Thema am 22. September weiter zu verfolgen. Ein mittelfristiges Ziel wurde bereits am 2. Juni im Gespräch mit Herrn Dr. Ingenthron formuliert, und zwar, dass die Vernetzung der freien Szene gefördert werden solle.

Frau Berner fragt bei Frau Erb an, wie der aktuelle Stand zum Antrag der Grünen „Art/ists in Town“ sei. Der Kulturbeirat hatte in seiner Sitzung am 09.05.2022 der Stadtverwaltung empfohlen zu prüfen, an welchen Tagen und Orten (Klein-)Kunst ohne Sondernutzungsbeschränkungen und Gebühren stattfinden kann.

Frau Erb erklärt, dass sich dieser noch zur Prüfung bei ihr befinde.

Herr Knecht spricht einen Presseartikel in der Rheinpfalz von Falk Reimer vom Mai an. Darin sei fehlerhaft von der 2. Sitzung des Kulturbeirats berichtet worden. Er habe Fakten im Zusammenhang mit dem Antrag „Art/ists in Town“ verdreht dargestellt. Es sei wichtig, eine Richtigstellung zu veröffentlichen.

Frau Weyers schlägt vor, dass, sobald der Kulturbeirat seine Öffentlichkeitsarbeit aufgestellt habe, darüber auf der Homepage des Beirats berichtet werde.

Frau Berner verwies in diesem Zusammenhang auf die Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 12.05.2022, die auch auf der städtischen Homepage veröffentlich sei.

Frau Weyers betont, dass so etwas zukünftig bei einer Pressearbeit beachtet werden müsse.

Um diesen Tagesordnungspunkt abzuschließen, weist Frau Berner daraufhin, dass die Arbeit des Kulturbeirats nicht nur im Plenum geleistet werden könne, sondern dass es Arbeitsgruppen geben müsse. Deren Arbeitsergebnisse sollen anschließend im Kulturbeirat vorgestellt und beschlossen und dann an die Stadt herangetragen werden.

Frau Weyers ergänzt, so etwas könne man in einer Organisationsstruktur bzw. einer Geschäftsordnung festlegen.