Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Hirsch rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.06.2022 auf, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade berichtete kurzgefasst von den Absichten der obersten Landesplanungsebene. Wesentliche Änderungen seien in Bezug auf die Abstandsflächen von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen vorgesehen. Dies sei für die Stadt Landau zunächst nicht relevant. Themen wie Windkraftanlagen auf Wald- bzw. Forstflächen und Freiflächenphotovoltaikanlagen könnten jedoch von Belang für die Stadt Landau werden. Letztlich müsste die Stadt in verschiedenen Bereichen das Baurecht anpassen, wenn tatsächlich Windkraftanlagen, z.B. in der Nähe von Mörlheim, errichtet werden sollen. Hierbei wird es insbesondere um die Fortschreibung bestehender interkommunaler Vereinbarungen gehen, die Windkraftanlagen auf Landauer Gemarkung derzeit noch ausschließen.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski sah es als „Gebot der Stunde“ auf erneuerbare Energien und unter anderem auf Windkraftanlagen zu setzen. Diese könnten nach den Gesetzesänderungen nun auch als Einzelanlagen südlich von Mörlheim entstehen und errichtet werden. Auch die Bürger:innen Mörlheims würden von der Energieerzeugung profitieren.

 

Der Vorsitzende wiederholte, dass sich die Stadt Landau noch in Abstimmung befinde und zunächst mit mehreren Gemeinden im Landkreis Einvernehmen in dieser Sache hergestellt werden müsste.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch begrüßte die Zielsetzungen, obwohl diese allein zunächst kaum Auswirkungen oder große Veränderungen für Landau mit sich ziehen würden.

 

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Beschlussfassung leiten konnte.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte einstimmig für den nachfolgenden Beschlussvorschlag.