Beschlussvorschlag:

Es werden die folgende Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan und die Bedingungen für die Nutzung städtischer Flächen bei der Durchführung seismischer Messungen wie folgt beschlossen:

 

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Die Vorgaben der Satzung über die Benutzung der städtischen Wirtschaftswege in der Stadt Landau in der Pfalz in der gültigen Fassung sind zu beachten.

-     Für das Befahren der Wirtschaftswege ist ein Gestattungsvertrag notwendig. Hierfür fällt ein Gestattungsendgeld an.

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Vulcan Energie Ressourcen GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen.

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden.

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden.     

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden.

-     Die Arbeiten sollten außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen.

-     Für Arbeiten im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Ebenberg (hier gibt es nur einen offiziell ausgewiesenen Weg) ist eine entsprechende förmliche Genehmigung der SGD Süd einzuholen.

-     Nach Abschluss der Arbeiten sind alle entstandenen Flurschäden zu beseitigen oder zu begleichen; entsprechende Eingriffe in Natur und Landschaft sind in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde auszugleichen.

 


Eine Infoveranstaltung des Betreibers steht noch aus.

Die Förderung von Lithium wurde als großer Vorteil gesehen und die Messungen als sinnvoll erachtet.

Es wurden jedoch Ängste wegen der schweren Fahrzeugen geäußert. Durch den trockenen Sommer sind die Feld-/Betonwege bereits stark beschädigt.

Durch eine Zustandsbefragung, vor und nach den Messungen, sollte der Ist-Zustand der Wege schriftlich niedergelegt und eventuelle Schäden durch den Verursacher behoben werden.

 

Des Weiteren wurde darum gebeten zu berücksichtigen, dass die mit der Reparatur der Wege beauftragten Firmen in der Vergangenheit oft ihrerseits Subunternehmen beauftragten, welche die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausführten.

Beim Verlegen der Gasleitung in Arzheim vor drei Jahren, hätten die LKWs die damals vorgeschriebenen Routen nicht eingehalten und die Feldwege stark beschädigt. Winzer können seitdem nicht gefahrlos mit dem Traktor oder dem Vollernter aus den Weinbergzeilen fahren. Die Mängel seien bis heute nicht behoben und der Zeitraum zur Geltendmachung der Regressansprüche muss im Auge behalten werden.

Bei der Durchsetzung der Ansprüche wünscht sich der Ortsbeirat mehr Unterstützung seitens der Stadt.


Die Abstimmung erfolgte mit fünf Ja-Stimmen und sieben Enthaltungen einstimmig.