Der Vorsitzende informierte, dass es von Seiten der Anwohner*innen aus dem Wohngebiet Im Vogelsang und Finkenstraße bei der Anwohnerbeteiligung vor Ort Befürchtungen geäußert wurden, dass sich der Durchgangsverkehr bei ihnen erhöhe, wenn die Schneiderstraße und Brandenburger Straße für den Durchgangsverkehr nicht mehr befahrbar seien.

Aus diesem Grund und auf Wunsch des Ortsbeirates werde zunächst auf den modalen Filter in der Schneiderstraße verzichtet, den die Verwaltung für die erfolgversprechendste Lösung halte, und eine unechte Einbahnstraße eingerichtet. Die Verkehrszahlen sollen Ende 2023 geprüft werden. Danach müsse entschieden werden, ob die bis dahin erfolgten Maßnahmen ausreichen oder weitere erfolgen müssen.

Neben den Maßnahmen an der Schneiderstraße / Brandenburger Straße wird die Alte Hintergasse als Fortführung der Woogstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Von Seiten des Ordnungsamtes werde geprüft, ob man dem Wunsch der Anlieger nachkommen könne, die Alte Hintergasse zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu verändern.

 

Die Frage von Herrn Blanz, ob Besucher der Anwohner nach wie vor Anlieger sind und die Schneiderstraße daher weiter nutzen dürfen, bestätigte Herr Schmidt. Besucher und Anlieferer sind berechtigt eine Anliegerstraße zu befahren.

 

Herr Blanz gab die Bitte von Ortsvorsteher Jürgen Doll weiter, dass die bestehenden Parkbuchten und die flexible Parkregelung beibehalten werde.

 

Frau Saßnowski zweifelte an, dass die Verkehrsteilnehmer*innen die Regelung der Anliegerzone verstehen. Im Gegensatz zur IGS berechtige das Absetzen der Kinder am ESG nicht zum Durchfahren der Schneiderstraße in Richtung Norden, weil das ESG nicht innerhalb des „Anlieger frei“-Bereiches liegt. Hier sind Konflikte vorprogrammiert.

 

Herr Gerig fragte, ob die Straße Am Geisberg als durchgängige Radroute sinnvoll fortgeführt werde oder ob es hier bei einer Sackgasse bleiben müsse.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass dies über die Liegenschaftsabteilung geprüft werden müsse, da die Stadt nicht Eigentümerin der Grundstücke sei, die für einen Lückenschluss in Anspruch genommen werden müssten.

 

Herr Scheid erkundigte sich, wie die Aufpflasterung an der Ampelkreuzung aussehen werde und ob für ein Fahrzeug oder auch für entgegenkommende Fahrzeuge Platz sei.

 

Herr Moayyedi sagte, dass der Bereich inklusive der Schutzstreifen großzügig gepflastert werde. Der Streifen werde lediglich leicht erhöht.

Der Vorsitzende ergänzte, dass die Straßenbreite für ein Fahrzeug mit entgegenkommendem Radverkehr ausreichen werde.

 

Weiter fragte Herr Scheid, weshalb das Anlieger-frei-Schild in der Schneiderstraße erst auf Höhe der Woogstraße und nicht schon vorher auf Höhe der Queichheimer Hauptstraße aufgestellt werde.

 

Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass dann alle Parallelstraße der Schneiderstraße ebenfalls mit diesen Verkehrszeichen ausgestattet werden müssten. Man wolle den Bereich allerdings so klein wie möglich, aber so groß wie nötig halten.

 

Herr Scheid machte darauf aufmerksam, dass ein Schild an der Verbindungsstraße Woogstraße (Süd-Nord-Verbindung) zur Finkenstraße fehle.

 

Herr Blanz regte an, dass die Vorfahrtsstraße des Horstrings so verändert werde, damit diese als übergeordnete Straße von den Verkehrsteilnehmern*innen bevorzugt gefahren und die Wohngebiete vermieden werde.

 

Herr Raatz kommentierte, dass der vorgelegte Vorschlag insbesondere im Hinblick auf die Schneiderstraße weitere Maßnahmen aufschiebe. Es werde zu keinen Verbesserungen kommen.

 

Herr Ranalder schloss sich dieser Meinung an.

 

Der Vorsitzende bestätigte diese Skepsis aus Sicht der Verwaltung. Der Ortsbeirat hoffe jedoch, dass sich der Durchfahrtsverkehr durch Herausnahme der Schulbusse und durch die neue Beschilderung ausreichend reduziere.

Daher wolle man dies zunächst so umsetzen und nach entsprechender Beobachtung entscheiden, ob Weiteres erforderlich werde.

 

Frau Albrecht gab zu berücksichtigen, dass bei einer veränderten Vorfahrtsregelung im Horstring ein möglicher Rückstau erzeugt werde und Herr Freiermuth äußerte, dass Umleitungen zu Verkehrsmehrbelastungen führen könnten.

 

Der Vorsitzende fasste zusammen, dass die Karte um ein weiteres Anlieger-frei-Schild ergänzt werde und die zukünftigen Vorfahrtsberechtigungen im Horstring bildlich dargestellt werden. Auch die Frage eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Alten Hintergasse werde noch geklärt. Die Abstimmung erfolge dann im Oktober sowohl im Ortsbeirat als auch in einer zusätzlichen Sitzung des Mobilitätsausschusses am 12. Oktober 2022.