Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

 

 


Frau Müller erläuterte, dass der Bebauungsplan 31 Bauplätze ausweist. In der SV sind die drei Vermarktungsstrategien für die kommunalen Grundstücke erläutert.

 

In der OBR-Sitzung, in der Frau Weis und Herr Schilling anwesend waren, haben sich insbesondere die jungen OBR-Mitglieder berechtigt Sorgen gemacht, ob sie dann überhaupt eine Bewerbungschance haben.

So wurden im Punkt 3 eine Vermarktung außerhalb der Regelungen der Vergaberichtlinien aufgenommen.

Die Bauinteressentenliste wird seit 2016 geführt. Hierauf bekunden 15 Mörzheimer, ca. 70 Landauer sowie 30 Personen von außerhalb ihr Interesse.

 

Die Verwaltung schlägt hierzu eine Quote von 20% vor. Das heißt nicht alle Bauplätze werden im Vermarktungsplan angeboten. Die Quote wieviel % und welche Bauplätze obliegen dem OBR.

 

Herr Stentz monierte, dass junge bauwillige Mörzheimer mit dem Losverfahren zwar eine Chance hätten, aber das Problem sei nicht gelöst. 

 

Frau Weinbach teilte mit, dass es hier auch keine Lösung gäbe. Das EU-Recht sieht keine Bevorzugung von Einheimischen vor. Das EU-Recht kann man nicht aushebeln.

 

Herr Freiermuth sagte, dass es einige Schwachstellen gibt, wie z.Bsp. die Vereinszugehörigkeit oder dass jemand die Eltern dazunehmen will und dann ziehen die am Ende doch nicht mit.

 

Frau Weinbach erwiderte, dass diese Sitzungsvorlage mit den Vergaberichtlinien bereist beschlossen ist und nicht mehr diskutiert werden muss. Hier handelt es sich um eine völlig andere SV.

 

Es sind 31 Bauplätze, davon 1 MFH und ein Alteigentümer. Also geht es darum wieviel der 29 Bauplätze freigehalten werden sollen. Die Alteigentümer haben hier Vorrecht.

 

Es folgt dann erst die Vergabe und dann der Lostopf.

 

Herr Kopf wollte wissen, ob jeder in den Lostopf kommt.

Frau Weinbach beantwortete dies mit Ja und dass für ein Ehepaar ein Los gilt.

Die Alteigentümer werden nochmals angeschrieben ob Interesse besteht. Bisher hat nur ein Alteigentümer von Anfang an Interesse bekundet. Aber es haben alle nochmal die Möglichkeit sich zu entscheiden.

 

Herr Kopf fragte, ob die Alteigentümer auch bauen dürfen und dann vermieten.

 

Frau Weinbach sagte Ja, aber die Bauinteressenten im Lostopf müssen bauen und selbst einziehen.

 

Herr Freiermuth stellte fest, dass es dann möglich sei, dass Mörzheimer garnicht zum Zuge kommen.

 

Frau Weinbach beantwortete dies mit ja, das ist möglich. Sie sagte ebenso, dass es nun auch mal losgehen müsse, es muss auch mal Geld reinfließen und nicht immer ausgegeben werden. Sie stellte fest, dass der OBR ja gegen einen Ausbau in mehreren Tranchen war.

 

Herr Gonzalez-Casin wollte wissen, wieviel % das Minimum sind für in den Lostopf? Und ob überhaupt welche rein müssen.

 

Frau Weinbach sagte, über den % Satz gab es noch keine Nachfrage und dass welche in den Lostopf kommen wäre wünschenswert.

 

Herr Freiermuth teilte mit es wäre gut zu wissen wer die Mörzheimer sind die bauen wollen.

 

Eine Auskunft wurde von Frau Müller verneint.

 

Frau Weinbach teilte mit, dass es sich hier um eine sehr alte Liste handelt und wer weiß, wer da noch Interesse hat und nicht schon anderweitig was gefunden hat, und wer in dieser wirtschaftlichen Lage noch bereit ist zu bauen. Möglich, dass vielleicht von den damals 15 nur noch drei bauen möchten.

 

 

Frau Weißler-Becker sagte, man müsse eine Lösung zwischen 10 bis 15 % finden, so drei bis vier Bauplätze.

 

Herr Kopf sagte eher drei Bauplätze, da er davon ausgeht von den Alteigentümern werden noch einige kommen.

 

Frau Weinbach fasste zusammen:

 

2 EFH

1 DH

 

also gehen wir von vier Häusern aus. Wenn mehr als ein Alteigentümer Interesse zeigt, dann geht man auf drei.

 

Der OBR stimmte einstimmig für diese Vorgehensweise.

 

Nun wurde anhand des Planes festgelegt, welche Häuser es sein sollen.

 

Es wurde einstimmig beschlossen:

 

DH Nr. 6 und Nr.7

EFH Nr. 1

EFH Nr. 22

 

Falls sich noch ein Alteigentümer meldet, soll das EFH Nr. 22 wegfallen. Dies wurde einstimmig beschlossen.