Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ vom 26. April 2022 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ vom 26. April 2022 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 31. August 2022 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) gebilligt.

 


Der Ortsbeirat stimmte über die Sitzungsvorlage 610/719/2022 Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg“ der Stadt Landau in der Pfalz; Satzungsbeschluss gem. § 10Abs. 1 Baugesetzbuch ab.  


Die Abstimmung erfolgte mit zehn Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung mehrheitlich.