Beschlussvorschlag:

1.    Dem Verkehrskonzept Queichheim wird zugestimmt.

2.    Der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in einem Teilabschnitt der Woogstraße, Alte Hintergasse und Am Queichanger nach Anlage 3 wird zugestimmt.

 


Ortsvorsteher Doll begrüßte Herrn Bernhard, Abteilungsleiter der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur.

 

Der Vorsitzende erinnerte daran, dass das Verkehrskonzept Queichheim als Informationsvorlage am 09.06.2022 zur Vorberatung auf der Tagesordnung des Ortsbeirates und am 22.06.2022 im Mobilitätsausschuss stand.

 

Die Vorberatung im Ortsbeirat ergab, dass einige Maßnahmen zu überdenken wären. Wie angekündigt wurden Anwohnerbeteiligungen durchgeführt um die Anregungen der Bevölkerung zum Konzept berücksichtigen zu können. Es fanden am 30. Juni in der Schneiderstraße, am 07. September „Alte Hintergasse/ Woogstraße“ und am 28. September auf dem Dorfplatz in der Queichheimer Hauptstraße Ortstermine statt. Herr Doll stellte fest, dass das Verkehrskonzept für den Einzelnen zu teilweise starken Veränderungen führe. Ob das Konzept letztlich sein übergeordnetes Ziel erreichen werde, bleibe abzuwarten, so die Ausführungen des Ortsvorstehers. Es sei jedoch zu beachten, dass das Verkehrskonzept als Versuch angedacht sei, und eine abschließende Beurteilung Ende 2023 zu erwarten sei.

 

Herr Bernhard berichtete, dass der Ortsbeirat einer Vielzahl von Maßnahmen in der letzten Sitzung zustimmen konnte. Die Anregungen des Ortsbeirates und die der Bürgerinnen und Bürger wurden mit den Vorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die daraus resultierende Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 01.09.2022 stehe heute zur Beratung an.

 

Fahrradzone Queichheim-Nord

Die Verwaltung kam bei ihrer Abwägung zu dem Resultat die Fahrradzone, trotz einiger Einwände, über mehrere Straßen auszuweisen.

 

Schneiderstraße/ Brandenburger Straße

Entgegen dem ursprünglichen Entwurf der Verwaltung (Varianten 1 und 2) werden keine modalen Filter eingebaut. Stattdessen werden Durchfahrtsverbots-Schilder und „Anlieger frei“-Beschilderungen in der Schneiderstraße, der Finkenstraße und der Straße „Im Vogelsang“ installiert. Für den Kfz-Verkehr wird es künftig nicht mehr möglich sein vom Horstring kommend geradeaus in die Brandenburger Straße und von der Johannes-Kopp-Straße geradeaus in die Schneiderstraße einzufahren. Weitere Maßnahmen werden ergriffen, wenn mehr als 1.000 Fahrzeuge weiterhin die Schneiderstraße nutzen.

 

Durchgängige Fahrradverbindung Woogstraße/ Alte Hintergasse/ Am Geisberg

Die Einrichtung einer Einbahnstraße für motorisierten Verkehr (Queichheimer Hauptstraße bis Finkenstraße) in der Straße „Zum Queichanger“ soll die Möglichkeit schaffen die Straße für gegenläufigen Radverkehr zu öffnen. Es werden Stop-Schilder aus der Hintergasse und der Woogstraße kommend angebracht um eine eindeutige Vorfahrtsregelung in diesem Kreuzungsbereich zu erzielen. Der Kreuzungsbereich wird optisch hervorgehoben. Die Verwaltung hat zwei Varianten für die „Alte Hintergasse“ erarbeitet.

 

1.      Einrichtung einer Fahrradzone (ohne Parkmarkierung)

2.      Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (mit Parkmarkierungen)

 

Wer außerhalb der Parkmarkierung parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

 

Der Ortsbeirat sprach sich für Variante 2 bei 9 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen und
1 Enthaltung aus.

 

a)     Frau Weiß regte an die Einbahnstraße ab der Einfahrt Queichheimer Hauptstraße/ Zum Queichanger lediglich bis zur Kreuzung „Alte Hintergasse“/ Woogstraße auszuschildern. Somit wäre der Straßenbereich von der Woogstraße bis zur Finkenstraße für den gegenläufigen Verkehr, vor allem für die Anwohner der „Alten Hintergasse“ und der Woogstraße nutzbar. Diesen Vorschlag befürwortete der Ortsbeirat. Herr Bernhard solle dies als Prüfauftrag mitnehmen.

 

b)     Es kam erneut die Frage auf, wie das Schild „Anlieger frei“ rechtlich definiert ist. Darf jemand, der in der Straße „Zum Queichanger“ parkt und zur Schneiderstraße gelangen möchte, die Finkenstraße bzw. „Im Vogelsang“ nutzen um dorthin zu gelangen. Herr Bernhard konnte diese Frage nicht verbindlich beantworten. Es gab kontroverse Aussagen zu dieser Frage. Es wurde erklärt, dass mit dem Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ (Verkehrszeichen 250) diese Möglichkeit weiterhin bestünde. Diese Zufahrt soll weiterhin bestehen bleiben.

 

Dem Verkehrskonzept wurde nur unter der Erfüllung der Prämisse (a und b) zugestimmt.

 


Das Gremium stimmte der Sitzungsvorlage einstimmig bei 11 Zustimmungen und einer Enthaltung zu, vorbehaltlich der Erfüllung der beiden Prämissen (a und b).