Herr Bernhard erläuterte die beigefügte und bereits bekannte Sitzungsvorlage, welche schon im Ausschuss und im Ortsbeirat vorgestellt wurde.

 

Ziel des Verkehrskonzeptes sei es, die Schneiderstraße in Queichheim von dem erhöhten Durchgangsverkehr von circa 4.000 Fahrzeugen pro Tag zu entlasten und Geschwindigkeitsüberschreitungen zu reduzieren. Bei den Messungen wurde festgestellt, dass ein hoher Anteil die Schneiderstraße als Abkürzung vom Horstring kommend zur L509 nutzt, um zur Autobahn zu gelangen.

Hier sollen modale Filter für Abhilfe sorgen, indem eine Durchfahrt für den allgemeinen Verkehr nicht mehr ermöglicht wird. Dies wird nicht für Radfahrer und Fußgänger gelten.

 

Künftig wird der Linienverkehr aus der Schneiderstraße entfallen, nur noch einzelne Schulverstärkerfahrten werden das ESG und die IGS anfahren.

Hieraus wird sich ergeben, dass eine Vielzahl an Schüler*innen den Fußweg vom Hauptbahnhof zu den Schulen nutzen muss. Aus diesem Grund soll der Rad- und Gehweg noch in diesem Jahr ausgebaut werden, damit ein besserer und sicherer Schulweg ermöglicht wird.

Eine Aufpflasterung an der Einmündung des Fußwegs in die Schneiderstraße soll eine Entschleunigung des Verkehrs erzwingen, damit ein Konflikt zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen untereinander vermieden wird.

 

Der Bereich zwischen Schneiderstraße, Finkenstraße und Im Vogelsang wird mit einer Einfahrtsbeschränkung ausgewiesen, aber für Anlieger*innen und Radfahrer*innen freigeben. Lediglich Personen, die ein „Anliegen“ in den jeweiligen Straßen haben dürfen noch in die Zone einfahren. Das reine Durchfahren wird nicht mehr geduldet und durch Kontrollen sanktioniert.

 

Um eine innerörtliche Verlagerung des Durchgangsverkehrs zu vermeiden, wurde die Straße Zum Queichanger im Konzept berücksichtigt. Zudem soll die Querung für Radfahrer im Streckenzug Woogstraße – Alte Hintergasse ermöglicht werden. Dazu muss die Verkehrsbelastung an dieser Kreuzung maßgeblich reduziert werden. Dies soll durch die Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Queichheimer Hauptstraße und Finkenstraße erreicht und durch eine Aufpflasterung zur Reduzierung der Geschwindigkeit unterstützt werden. Nur dadurch kann die Öffnung der Einbahnstraßen Woogstraße und Alten Hintergasse zu einer gegenläufigen Fahrradstraße möglich gemacht werden. Zusätzlich soll ein Stoppschild vor der Straße Zum Queichanger eine Vorfahrtsberechtigung für den Süd-Nord-Verkehr verdeutlichen.

 

Im Süden der Schneiderstraße soll ebenso wie von Norden kommend ein Geradeausfahren unterbunden werden. Die Weiterfahrt Richtung Horstring und Horststraße wird künftig nicht mehr möglich sein.

 

Die Weiterführung Richtung Spitalgarten soll für den Radverkehr als Fortführung einer Nord-Süd-Verbindung gestärkt werden. Desweiteren sollen alle auf dem Plan blau hinterlegten Straßen zu einer Fahrradzone ausgewiesen werden, weil das Wohngebiet als reine Wohnstraßen hierfür optimal geeignet sei. Auch die gesamte Kraftgasse wird als Fahrradstraße ausgewiesen.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass aus verschiedenen Terminen Vorschläge aus der Anwohnerschaft und Ortsbeirat in die Überlegungen mit aufgenommen wurden. Unter anderem betraf dies die Idee der Verkehrsberuhigung in der Alten Hintergasse oder das Abbiegen aus der Johannes-Kopp-Straße heraus. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung eine bauliche Durchfahrtsbeschränkung in der Schneiderstraße anzubringen, wurde dem Aufstellen eines Einfahrverbotsschildes in der Schneiderstraße zugestimmt.

Termine mit Vertretern des Vereins des Horsts wurden angeboten und bereits wahrgenommen.

 

Frau Albrecht äußerte, dass das Konzept grundsätzlich als gut empfunden werde. Innerhalb der Fraktion sei man unterschiedlicher Auffassung, ob die Ziele in der Schneiderstraße erreicht werden, sei aber bereit den Versuch mitzutragen und nach einem Jahr ein Resümee zu ziehen. Wichtig sei allerdings, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden.

Bezüglich der Alten Hintergasse wünschte die SPD-Fraktion, dass dieser Punkt zurückgestellt werde. Der Ortsbeirat hätte einen anderen Wunsch geäußert und die Fraktion möchte sich nicht gegen die Entscheidung des Ortsbeirats stellen.

 

Der Vorsitzende bemängelte, dass der Ortsbeirat in den letzten Monaten keine schriftlichen Anfragen in Sachen Verkehrsrecht eingereicht hatte. Bedauerlicherweise wurden erst in der Sitzung am 04.10.22 drei Punkte an die Verwaltung herangetragen.

Der Wunsch der Verkehrsberuhigung an der Woogstraße / Alte Hintergasse konnte problemlos aufgenommen und dem entsprochen werden.

Nächste Frage war, ob eine Zone als Zone zu betrachtet sei oder ob verkehrsrechtlich jede Straße für sich als Einfahrtsverbotsstraße mit Anlieger-frei-Regelung anzusehen sei. Dem sei so. Dies stelle jedoch kein Problem dar, da hiermit dem Wunsch der Anwohner*innen entsprochen werde, die Finkenstraße und Im Vogelsang nicht als Abkürzung nehmen zu können.

Im gesamten Verkehrskonzept bestehe lediglich eine Abweichung zwischen dem Wunsch des Ortsbeirats und dem Vorschlag der Verwaltung. Der Ortsbeirat forderte die geplante Einbahnstraße Zum Queichanger nur bis Höhe Woogstraße auszuweisen und nicht bis Höhe Finkenstraße.

Dies hätte dann allerdings zur Folge, dass der motorisierte Verkehr von Norden kommend über Zum Queichanger und die Herbertgasse zur Queichheimer Hauptstraße gelangen könnte. Der Schleichverkehr würde nur verlagert, aber nicht verringert werden. Die bisherige Problematik würde, wie in den letzten Jahren, weiter bestehen bleiben und eine Verbesserung der Verkehrsmenge bliebe aus.

Im Übrigen würde der Kreuzungsbereich Woogstraße / Zum Queichanger weiterhin unübersichtlich und gefährlich bleiben, insbesondere für den/die Radfahrer*in, da weiterhin von allen Seiten mit Verkehr zu rechnen sei.

Der Vorsitzende bat darum, in diesem Punkt der Empfehlung der Verwaltung zu folgen. Auch nach Abstimmung mit der Polizei, befürworte diese im Sinne der Sicherheit die Fortführung der Einbahnstraße.

 

Herr Dr. Hülsenbeck hatte es so verstanden, dass der Ortsbeirat nicht die Einbahnstraße wegfallen lassen wolle, sondern ein Einfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz Anlieger-frei für den Abschnitt zwischen Finkenstraße und Woogstraße gestellt haben wollte.

 

Der Vorsitzende wand ein, dass dies nicht umsetzbar sei, da lediglich ein Anwohner eine Berechtigung als Anlieger hätte. Alle anderen würden diese Strecke widerrechtlich als Durchfahrt nutzen und eine Kontrolle wäre nur schwer möglich.

 

Herr Bakhtari bedankte sich für die transparente Durchführung dieses Konzepts. Allerdings konnte die CDU-Fraktion Punkt zwei dieser Vorlage nicht zustimmen und beantragte beide Punkte unabhängig voneinander abstimmen zu lassen.

Für die Anwohner*innen würde die Einbahnstraßenregelung eine massive Einschränkung für die Erreichbarkeit der Grundstücke bedeuten. Die Zufahrt wäre nur noch über die Queichheimer Hauptstraße möglich, was wiederum lange Umwege, erhöhten Zeitaufwand und erhöhten Benzinverbrauch mit sich bringen würde.

Der Ortsbeirat hätte dem Konzept nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Bereich keine Einbahnstraße wird und die Alte Hintergasse und Woogstraße für die Anwohner*innen nutzbar bleibt.

Herr Bakhtari schlug als Kompromiss vor, ein Anlieger-frei Schild mit dem Zusatz bis Alte Hintergasse / Woogstraße aufzustellen.

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass dies nicht aus dem Beschluss dieser Vorlage hervorgehe. Ausdrücklicher Wunsch des Ortsbeirates war es, einen verkehrsberuhigten Bereich mit Schrittgeschwindigkeit einzurichten. Dieser Wunsch wurde unter Punkt zwei aufgenommen. Gegen diesen Punkt zu stimmen, bedeute gegen den Wunsch des Ortsbeirates zu stimmen.

 

Frau Rocker äußerte Bedenken in ökologischer und ökonomischer Hinsicht, wenn für den Schulweg große Umwege genommen werden müssen und die bereits vollen Vorrangrouten noch voller werden.

 

Der Vorsitzende stellte in Frage, ob jede Fahrt zur Schule notwendig sei. Er hoffte, dass eine Vielzahl an Personen auf das Rad umsteigen oder den Fußweg nutzen werden und daher keine Verschiebung des Verkehrs an anderer Stelle erzeugt werde. Die Schulleiter beider Schulen seien für dieses Konzept.

 

Herr Maaß erkundigte sich, worauf die Aussage beruhe, die Ausweisung einer Fahrradzone führe zu einer erhöhten Aufmerksamkeit zwischen den Verkehrsteilnehmern. Er machte diese Erfahrung nicht.

 

Diese Kenntnis würde man durch eigene Beobachtungen, durch viele Rückmeldungen und eigene Erfahrungen gewinnen, antwortete Herr Bernhard.

 

Frau Rocker sah sich der Entscheidung des Ortsbeirats gebunden. Ein gutes Argument sei jedoch, sich dies nach einem Jahr nochmals anzuschauen und nachzusteuern. Damit könnte man eventuell vermitteln und zu einem Konsens zu kommen. Ihr sei klar, dass das Konzept nur als Gesamtpaket Sinn mache.

 

Herr Casella bestätigte, dass das Konzept als Ganzes zu sehen sei und Teile nur schwer herausnehmbar seien. Es sei gut gewesen, die Anwohner*innen und den Ortsbeirat miteinzubeziehen und auf deren Wünsche einzugehen. Da er sich auch nicht gegen die Entscheidung des Beirats stellen wird, erkundigte sich Herr Casella nach Alternativen zur Alten Hintergasse.

 

Der Vorsitzende sagte, nach sämtlichen Überlegungen komme nur dieser Vorschlag in Frage.

 

Herr Niederberger war der Meinung, dass die gesamte Diskussion transparent gemacht werden sollte, damit verstanden werden kann, warum das Konzept Sinn macht, so wie es vorgeschlagen wurde.

 

Herr Koder-Holsten fragte, ob schon klar sei, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn nach einem Jahr festgestellt wird, dass die vereinbarte Zahl an 1.000 Fahrzeugen nicht unterschritten werden konnte. Dies sollte ebenfalls kommuniziert werden.

 

Der Vorsitzende sagte, von Seiten der Verwaltung sei der modale Filter wünschenswert gewesen. Bei der Anzahl von 1.000 Fahrzeugen handelt sich um einen Kompromiss mit dem Ortsvorsteher.

Herr Bakhtari hatte einen Änderungsantrag gestellt, dass über den Punkt zwei des Beschlusses getrennt abgestimmt werden soll. Da dies der Wunsch des Ortsbeirats war, müsste der Änderungsantrag lauten, dass die Einbahnstraße Zum Queichanger bis zur Kreuzung Woogstraße / Alte Hintergasse verkürzt werden soll.

Wenn dies so beantragt werde, wird der Vorsitzende dagegen stimmen, da dies gefährlicher für die Verkehrsteilnehmer wäre und so nicht mit der Polizei abgestimmt sei.

 

Die Sitzung wurde für 5 Minuten zur Beratung unterbrochen.

 

Frau Kästner beantwortete die Anfrage von Herrn Dr. Hülsenbeck, ob die Einbahnstraße verkürzt und die Alte Hintergasse und Woogstraße als Anlieger-frei Zone ausgewiesen werden könnte.

Grundsätzlich wurden alle Überlegungen nach rechtlichen Normen abgestimmt. In erster Linie muss an Kreuzungen, an denen Kraft- und Radverkehr aufeinander treffen die Übersichtlichkeit gewahrt sein. Es muss schnell und klar erkennbar sein, was von den Verkehrsteilnehmern verlangt wird.

Im genannten Vorschlag könnten Anlieger*innen von Norden kommend in den Kreuzungsbereich einfahren und nach links oder rechts abbiegen. Allerdings sind die Sichtverhältnisse an dieser Stelle sehr schlecht und unter Umständen befindet sich der Radverkehr bereits unmittelbar am Fahrzeug. Die Haltelinien müssten weit im Kreuzungsbereich angebracht werden, um ausreichende Sicht zu erhalten. Dies wurde in den ersten Vorüberlegungen als sehr problematisch angesehen und man hatte sich dagegen entschieden.

Sollte dem Beschluss nicht zugestimmt werden, müsste eine komplette Prüfung unter Einbeziehung der Polizei erfolgen.

Für den Radverkehr sei der vorgelegte Beschluss mit den geplanten Stoppschildern und dem einseitigen Autoverkehr ein verkehrssicherer Vorschlag.

Weiterhin sei es für die umliegenden Anwohner*innen nicht vermittelbar, weshalb diese als Durchgangsverkehr gelten und diesen Weg nicht nutzen dürfen, weil deren Anwesen außerhalb der Anlieger-frei Zone liegt. Kontrollen könnten nur schwer durchgeführt werden.

 

Herr Bakhtari stellte den Änderungsantrag, dass die Einbahnstraße bis zur Kreuzung Woogstraße / Alte Hintergasse verkürzt wird und die Weiterfahrt bis zur Horststraße beidseitig befahrbar bleibt.

 

Diesem Antrag wurde mit acht von fünfzehn Stimmen zugestimmt.

 

Ein Beschluss konnte nicht erfolgen und der Tagesordnungspunkt wurde geschlossen.