Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

A)  die nachfolgend aufgeführten und in der Begründung näher erläuterten Kostendeckungsbeiträge bzw. maximalen Zuschussbeträge der Leistungen des Teilhaushaltes 15 für die Jahre 2023 bis 2025:

 

BG*

Leistung

Max. Zuschussbetrag/ Kostendeckungs- beitrag

2023

Max. Zuschussbetrag/ Kostendeckungs- beitrag

2024

Max. Zuschussbetrag/ Kostendeckungs- beitrag

2025

1

Musikpflege

(2620)

2.850

2.950

3.050

1

Goetheparkplaudereien (26102)

8.500

8.750

9.050

1

Kommunale Einrichtungen

(5731)

35.500

36.500

37.550

1

Ausstellungen

(25211)

56.250

58.000

59.800

1

Theater und Konzerte (26101)

175.650

181.100

186.700

1

Stadtbibliothek

(2720)

27.800

28.650

29.550

2

Zoo

(2530)

55 %

55 %

55 %

3

Volkshochschule

(2712)

118.500

122.200

126.000

4

Zuschuss Kommunale Stiftungen

53.250

54.050

54.850

5

Kommunale Tourismusförderung (5752)

Grundsätzliche Anpassung der Berechnungsgrundlage erforderlich

SiVo

200/294/2018

Zuschuss Freibad

(4240)

321.000

321.000

321.000

      *Berechnungsgrundlage

 

B)   Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, bis spätestens zum 01.09. des Folgejahres darüber zu berichten, ob die vorgenannten maximalen Zuschuss-/Kostendeckungsbeträge eingehalten wurden und/oder gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung vorgeschlagen werden bzw. wurde. Bei eklatanten, unvorhersehbaren Abweichungen behält sich die Kämmereiabteilung/Controlling vor, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Zuschuss-/Kostendeckungsbeträge einzuhalten.

 

C)   Spätestens im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2026 sind die                       maximalen Zuschuss-/Kostendeckungsbeiträge der jeweiligen Leistung des Teilhaushaltes 15 anhand der fortgeschrittenen Entwicklung erneut zu evaluieren.

 

D)  Der Antrag zur Übertragung eingesparter Mittel in das Folgejahr ist durch das Fachamt bis spätestens 14 Arbeitstage nach Rechnungsschluss bei der Kämmereiabteilung/Controlling mit Begründung zu stellen. Ausgenommen hiervon ist die Leistung Kommunale Einrichtungen (5731), da es sich hier um jährliche laufende Aufwendungen für Gebäude handelt.

 

E)   Die Erhöhung der Zuschussbedarfe bzw. des Kostendeckungsbeitrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Zuschussobergrenze der Inflation entsprechend anpasst bzw. erhöht.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 22. August 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: