Sitzung: 27.09.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 240/162/2022
A)
die
nachfolgend aufgeführten und in der Begründung näher erläuterten
Kostendeckungsbeiträge bzw. maximalen Zuschussbeträge der Leistungen des
Teilhaushaltes 15 für die Jahre 2023 bis 2025:
BG* |
Leistung |
Max.
Zuschussbetrag/ Kostendeckungs- beitrag 2023 |
Max.
Zuschussbetrag/ Kostendeckungs- beitrag 2024 |
Max. Zuschussbetrag/ Kostendeckungs- beitrag 2025 |
1 |
Musikpflege (2620) |
2.850 |
2.950 |
3.050 |
1 |
Goetheparkplaudereien (26102) |
8.500 |
8.750 |
9.050 |
1 |
Kommunale Einrichtungen (5731) |
35.500 |
36.500 |
37.550 |
1 |
Ausstellungen (25211) |
56.250 |
58.000 |
59.800 |
1 |
Theater und Konzerte (26101) |
175.650 |
181.100 |
186.700 |
1 |
Stadtbibliothek (2720) |
27.800 |
28.650 |
29.550 |
2 |
Zoo (2530) |
55 % |
55 % |
55 % |
3 |
Volkshochschule (2712) |
118.500 |
122.200 |
126.000 |
4 |
Zuschuss Kommunale Stiftungen |
53.250 |
54.050 |
54.850 |
5 |
Kommunale Tourismusförderung (5752) |
Grundsätzliche Anpassung der
Berechnungsgrundlage erforderlich |
||
SiVo 200/294/2018 |
Zuschuss Freibad (4240) |
321.000 |
321.000 |
321.000 |
*Berechnungsgrundlage
B) Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, bis
spätestens zum 01.09. des Folgejahres darüber zu berichten, ob die vorgenannten
maximalen Zuschuss-/Kostendeckungsbeträge eingehalten wurden und/oder
gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung vorgeschlagen werden bzw. wurde. Bei
eklatanten, unvorhersehbaren Abweichungen behält sich die
Kämmereiabteilung/Controlling vor, Maßnahmen vorzuschlagen, um die
Zuschuss-/Kostendeckungsbeträge einzuhalten.
C)
Spätestens
im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2026 sind die maximalen
Zuschuss-/Kostendeckungsbeiträge der jeweiligen Leistung des Teilhaushaltes 15
anhand der fortgeschrittenen Entwicklung erneut zu evaluieren.
D)
Der
Antrag zur Übertragung eingesparter Mittel in das Folgejahr ist durch das
Fachamt bis spätestens 14 Arbeitstage nach Rechnungsschluss bei der
Kämmereiabteilung/Controlling mit Begründung zu stellen. Ausgenommen hiervon
ist die Leistung Kommunale Einrichtungen (5731), da es sich hier um jährliche
laufende Aufwendungen für Gebäude handelt.
E) Die Erhöhung der Zuschussbedarfe bzw. des Kostendeckungsbeitrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Zuschussobergrenze der Inflation entsprechend anpasst bzw. erhöht.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 22. August 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: