Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird zugestimmt, dass notwendige Personalentscheidungen, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses nach § 47 Abs. 2 GemO unterliegen, in der sitzungsfreien Zeit zwischen dem

 

  • 28. September 2022 bis 4. November 2022

 

von der Verwaltung getroffen werden können.

 

Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 8. November 2022 über die jeweilige Personalentscheidung unterrichtet.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 15. September 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: