Sitzung: 27.09.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 110/359/2022
Es wird zugestimmt, dass notwendige Personalentscheidungen, die der
Beschlussfassung des Hauptausschusses nach § 47 Abs. 2 GemO unterliegen, in der
sitzungsfreien Zeit zwischen dem
- 28. September 2022 bis 4. November
2022
von der Verwaltung
getroffen werden können.
Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 8. November 2022 über die jeweilige Personalentscheidung unterrichtet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 15. September 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: