Bebauungsplan AH 6

 

Der Vorsitzende informierte den Ausschuss, dass ein Notartermin zum Erwerb des Grundstücks für die Entwässerungslösung feststeht und der Satzungsbeschluss im nächsten Stadtrat auf den Weg gebracht werden kann.

 

 

Sanierung ehem. Postgebäude, vgl. TOP 5

 

Ausschussmitglied Frau Rocker bedauerte, dass die Bauherren keine geförderten Wohneinheiten errichten werden und vermutete den Renditegedanken der Investoren dahinter. Die Stadt solle dafür einstehen, Wohnraum für Alle zu schaffen. Wäre es denn noch möglich, mit den Investoren / Bauherrn zu verhandeln?

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass der Tagesordnungspunkt abgehandelt sei und keine Diskussion mehr unter „Verschiedenes“ möglich ist.

 

 

Gloria Kulturpalast

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann fragte nach dem Sachstand zum Gloria Kulturpalast.

 

Der Vorsitzende hatte vermutet, dass dieser Punkt angesprochen werden würde. Das Gloria befinde sich in einem Mischgebiet, in dem keine Partys erlaubt seien. Der Eigentümer betreibe eine „Kulturstätte“, die sich über Partys quersubventionieren würde. Partys dürften allerdings nur gelegentlich stattfinden. Der Eigentümer habe den Bogen überspannt, weshalb es zu der aktuellen Verfügung kam. Der Vorsitzende betonte, dass seitens der Stadt kein „Aus“ des Gloria Kulturpalasts gewollt sei.

 

Herr Kamplade ergänzte den Vorsitzenden. Die Genehmigung decke 17 Party-Veranstaltungen pro Jahr ab. Bereits im Sommer 2022 wurde diese Anzahl der zulässigen Partys erreicht. Ein zweistündiges Telefonat mit dem Eigentümer habe vor der Verfügung stattgefunden, in dem der Sachverhalt und die rechtlichen Rahmenbedingungen ausführlich erläutert wurden.

Letztendlich dürfe der Eigentümer bis zum Ende des Jahres keine Partys mehr im Gloria veranstalten. Auch für das Jahr 2023 sehe Herr Kamplade eine Beschränkung auf maximal 17 Party-Veranstaltungen. Herr Kamplade ging davon aus, dass das Problem nicht so schnell gelöst werden könnte und man sich ggf. jahrelang damit beschäftigen müsste.

 

Der Vorsitzende merkte an, dass der Eigentümer bei Erwerb bzw. bei der Übernahme des alten Kinos über die Rechtslage informiert war.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann fragte, ob als Lösungsvorschlag für ein lebendiges Nachtleben eine Nutzungsänderung in ein „urbanes Gebiet“ in Erwägung gezogen werden könnte.

 

Der Vorsitzende erinnerte an den „Gebietswahrungsanspruch“ der Nachbar:innen, der auch dort gelte. Ein Mischgebiet könnte nicht einfach zum Vergnügungsgebiet erklärt werden. Hierfür müsste die Stadt von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen und versuchen, über einen Bebauungsplan ein Sondergebiet dort auszuweisen. Ein Urbanes Gebiet würde in der Sache nicht weiterhelfen. Nachbarliche Interessen müssten aber auch im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens gewahrt bleiben.

 

 

Sachstand Fahrradbrücke, Nähe Rangierbahnhof

 

Ausschussmitglied Herr Löffel fragte nach dem Sachstand der Fahrradbrücke.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass die Errichtung der Brücke in den nächsten Haushaltsberatungen einfließen werde.