Beschluss: zur Kenntnis genommen

der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 18. Februar 2011 zum Sanierungsobjekt „Marktstraße 95/Martin-Luther-Straße 2“ wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Landespflege verwiesen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 18. Februar 2011, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Eichhorn begründete den Antrag. Er erinnerte daran, dass der erste diesbezügliche Antrag der CDU zwei Jahre zurückliege. Damals sei dann ein renommierter Fachanwalt eingeschaltet worden, der dann zu dieser Problematik im Bauausschuss berichtet habe. Dieser habe drei gangbare Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zum einen die Erstellung eines Bebauungsplanes, zum anderen ein Baugebot gemäß § 176 des Baugesetzbuches und schließlich das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach

§ 177 des Baugesetzbuches. Nach Ansicht des Fachanwaltes sollte man die dritte Möglichkeit vergessen, da dies bei der Durchsetzung große Probleme bereiten würde. Somit bleibe nur das Baugebot mit vorheriger Erstellung eines Bebauungsplanes. Es gebe eine gesetzliche Einschränkung, dass die Stadt von einem Baugebot abzusehen habe, wenn dies für den Eigentümer nicht zumutbar sei. Angesichts der gezahlten Fördergelder an die ehemalige Eigentümerin bzw. ihren Rechtsnachfolger könne er hier aber keine Unzumutbarkeit erkennen. Seit den Darstellungen durch den Fachanwalt im Bauausschuss sei nun ein weiteres Jahr ungenutzt verstrichen. Seine Nachfrage im Bauausschuss sei mit Achselzucken beantwortet worden. Man sollte nun endlich den Weg über den Bebauungsplan und das Baugebot gehen und diese am ehesten erfolgversprechende Chance nicht verstreichen lassen. Daher sollte schleunigst mit der Erstellung eines kleinflächigen Bebauungsplanes Martin-Luther-Straße/Ecke Marktstraße begonnen werden. Der Zweck heilige hier die Mittel.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass hier Dinge öffentlich behauptet würden, die vermutlich rechtlich ins Leere gehen. Das werde dazu führen, dass der Bebauungsplan der zu diesem Zwecke erstellt werde, rechtlich angegangen werde. Von einem vernünftigen Miteinander könne hier ja nicht die Rede sein. Die Dinge seien ja schon viel länger im Fluss und nicht erst seit 3 Jahren. Es habe eine Vereinbarung gegeben, ein Verkehrswertgutachten zu erstellen. Dies sei auch schon auf dem Weg gewesen. Ein Artikel der CDU-Fraktion in der Presse habe dann dazu geführt, dass dem Gutachter der Zutritt verweigert worden sei. Die CDU habe mit den öffentlichen Aktionen eher kontraproduktiv gewirkt. Es sei eben nicht so, dass man um das betreffende Anwesen herum zwei oder drei Grundstücke für einen Bebauungsplan hinzunehme. Man müsste dann das gebiete Gebiet Obere Marktstraße/Martin-Luther-Straße hinzunehmen.

Der Vorwurf, dass seit den Beratungen im Bauausschuss nichts geschehen sei, stimme einfach nicht. Es habe im vergangenen Jahr 4 bis 5 Gespräche mit möglichen Investoren gegeben. Die Gespräche seien aber alle fruchtlos und destruktiv verlaufen, so dass man hier nicht weiter gekommen sei. Er wisse schon, dass dies für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar sei, dass Eigentümer ihrer offensichtlichen Pflicht nicht nachkommen.

Falsch dargestellt worden sei in der Öffentlichkeit, die Höhe der gezahlten Fördergelder.

 

Herr Joritz bestätigte, dass ein solch kleinflächiger Bebauungsplan ganz klar als Verhinderungsplanung zu sehen und damit rechtlich angreifbar wäre.

 

Herr Messemer ergänzte, dass 1996 ein Finanzierungs- und Darlehensvertrag mit der damaligen Eigentümerin geschlossen worden. Dieser Betrag sei danach nochmals auf einen Förderbetrag von 780.000 DM ergänzt und angepasst worden. In solchen Gebieten würden Darlehen gewährt zur Deckung unrentierlicher Kosten. Es sei dies eine Kombination aus Darlehen und direkte Förderung gewesen. Selbstverständlich seien in dem Vertrag sie Zahlungen an den entsprechenden Baufortschritt geknüpft worden. Bis Anfang 2000 seien dann auch verschiedene Baumaßnahmen gelaufen. Danach sei dann nichts mehr gelaufen, was dazu geführt habe, dass die Stadt im Jahr 2003 die Verträge gekündigt habe. Bis dahin seien aufgrund des Baufortschrittes 94.000 Euro als Fördergelder ausgezahlt und 121.000 Euro als Darlehen gewährt worden. Die Beträge seien zurückgefordert worden, bezüglich der Darlehen sei auch ein Titel erwirkt worden.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erinnerte daran, dass die SPD schon vor 10 Jahren die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt habe. Wenn man damals schon den jetzt öffentlich diskutierten Weg gegangen wäre, wäre man vielleicht schon einen Schritt weiter. Er unterstelle der CDU-Fraktion keine unlauteren Interessen. Es sei nachvollziehbar, das Thema aufzugreifen. Jedoch sei es in dieser Form nicht hilfreich. In diesem Fall sei guter Rat teuer. Im Prinzip sei das, was öffentlich diskutiert werde, ein Weg zur Legalenteignung. Das Problem sei, dass im deutschen Recht das Eigentum sehr hoch angesiedelt sei.

 

Ratsmitglied Dr. Migl fand es gut, dass klargestellt wurde dass es nicht um die in der Zeitung genannten Summen gehe. Sie empfinde es aber als verwunderlich, dass diese Zahlen nicht gleich von der städtischen Seite korrigiert worden seien. Sie habe die Frage, ob es ein Angebot des Eigentümers an die Stadt gebe das Objekt zu kaufen. Insgesamt sei dies eine sehr schwierige Materie, die man ihrer Meinung nach im Hauptausschuss eingehender beraten sollte.

 

Der Vorsitzende teilte mit, dass es ein Kaufangebot an die Stadt für 1,75 Millionen Euro gegeben habe. Diesen überhöhten Preis habe er abgelehnt, da er nicht dem Wert des Gebäudes entspreche. Mit öffentlichem Druck werde man hier nicht weiterkommen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Auffassung, dass es sinnvoll sein könnte für einen größeren Bereich einen Bebauungsplan zu machen. Dann könnte man den Vorwurf einer Verhinderungsstrategie entkräften. Sie finde, dass ein Bebauungsplan eine klare Sache sei. Da hätten dann die Bürger auch Mitspracherecht.

 

Ratsmitglied Eichhorn stellte klar, dass die öffentlich dargestellten Zahlen nicht von der CDU kämen. Er verwahre sich auch gegen die Darstellung, dass wegen dieser öffentlichen Debatte von Seiten der CDU nichts gehe. Die Zielsetzung und Kommunikation mit den Eigentümern sei schon viele Jahre mehr kaputt. Da sein Bebauungsplan nicht einen Einzelfall regeln könne sei klar. Nach Aussage des Fachanwaltes würden aber zwei bis drei weitere Grundstücke für einen rechtsbeständigen Bebauungsplan reichen. Es sei richtig, dass Eigentum geschützt sei, aber Eigentum verpflichte auch.

 

Herr Heder entgegnete, dass in der Weise wie hier öffentliche Strategien diskutiert würden, alle Möglichkeiten quasi hinüber seien. Es reiche eben mit zwei oder drei Grundstücken nicht aus. Man müsse schon ganze Stadtgebiete nehmen und für diese allgemein gültige Ziele entwickeln.

 

Ratsmitglied Ludwig erwiderte auf die Ausführungen von Herrn Eichhorn, dass er schon vor über 10 Jahren den damaligen Oberbürgermeister auf die Eigentumsverpflichtung hingewiesen habe. Geschehen sei nichts. Hätte der frühere Oberbürgermeister was gemacht, wäre man heute vielleicht schon weiter.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass man sich doch im Grunde einig sei, dass dies der Schandfleck in der Innenstadt sei. Klar sei aber auch, dass es keine private Einigung mehr geben werde. Wenn man der Meinung sei, dass man hier einen Bebauungsplan machen sollte, dann müsse das ein privates Büro machen, da es das Bauamt nicht schaffe.

 

Ratsmitglied Freiermuth schlug vor, das ganze im Bauausschuss noch mal zu thematisieren. Es sei doch nicht Sinn der Sache sich hier den Schwarzen Peter hin und her zu schieben. Man wolle doch versuchen, das Problem zu lösen und das gehe nur gemeinsam.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: