Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschläge:

 

1.    Der Neugestaltung der südlichen Moltkestraße nach Anlage 1 wird zugestimmt

 

2.    Der Ausweisung als Fahrradstraße mit Freigabe für den Kfz-Verkehr wird zugestimmt

 

3.    Der Umwandlung der nördlichen Moltkestraße in eine Sackgasse mit platzartiger Aufweitung und Öffnung für den Fuß- und Radverkehr nach Anlage 2 wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende erläuterte, dass die Verkehrsanbindung der Südstadt durch eine Öffnung der Moltkestraße in beide Fahrtrichtungen und die Erweiterung der bestehenden Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Marienring verbessert werden soll. Um die hierfür notwendige zusätzliche Signalzeit zu erhalten, soll das Rechtsabbiegen aus der nördlichen Moltkestraße / Ecke Gerichtsgebäude in den Marienring unterbunden werden und die Fahrbeziehung für den Kfz-Verkehr unterbunden werden.  Dadurch können Einschränkungen auf der Kfz-Vorrangroute Rheinstraße und Marienring vermieden werden.

 

Herr Bernhard führte die Planungen anhand der Sitzungsvorlage weiter aus. Die Gestaltung des südlichen Teils der Moltkestraße zwischen Marienring/Rheinstraße und Mozartstraße orientiert sich an den bereits in der Südstadt erfolgten Neugestaltungen der Friedrich-Ebert-Straße und Bismarckstraße

 

Der nördliche Teil der Moltkestraße soll zu einer Sackgasse, mit Freigabe für den*die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, umgewandelt werden. Dadurch sei das Ausfahren für Pkws in den Marienring nicht mehr möglich. Dies biete den Vorteil, dass dieser unübersichtliche Kreuzungsbereich aufgelöst werde. Der entstehende „Vorplatz“ vor dem Gerichtsgebäude soll attraktiv gestaltet werden und als Aufenthaltsbereich und Parkplatzfläche genutzt werden.

 

Die Finanzmittel für den südlichen Abschnitt der Moltkestraße seien bereits im Haushalt veranschlagt und durch Fördergelder aus dem Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ bewilligt. Die Finanzmittel für den nördlichen Bereich werden bei Zustimmung der Planung in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

 

Da das gegenläufige Passieren der südlichen Moltkestraße, aufgrund der Enge problematisch sei, erkundigte sich Herr Casella, ob über eine Ausweisung dieses Straßenabschnitts als komplette Einbahnstraße nachgedacht wurde. Auch im Hinblick auf die Erhaltung der Parkplätze.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass man darüber auch gesprochen habe. Das Ziel sei jedoch, alle Straßen zur und aus der Südstadt heraus in beide Richtungen zu öffnen, um alle Anwesen auf kurzen Wege an die L 509 anzubinden. Die Ost-West-Verbindungen hingegen sollen als Einbahnstraßen ausgewiesen werden, um möglichst viele Parkplätze zu erhalten und Schleichverkehre zu unterbinden. Aus diesen Gründen habe man sich gegen eine Einbahnstraßenregelung der Moltkestraße entschieden.

 

Herr Triebel hakte nach, ob es tatsächlich erforderlich sei, aus der nördlichen Moltkestraße das Rechtsabbiegen zu unterbinden. Für kurze Besuche würden die Autofahrer*innen gezwungen werden, durch Umwege zurück über die Innenstadt zur Hauptverkehrsstraße zu gelangen.

 

Herr Bernhard erläuterte, dass bei Beibehaltung dieser Fahrbeziehung der Verkehrsfluss von der Queichheimer Brücke kommend stark behindert wird und die Vorteile für den fließenden Verkehr in der Hauptachse wesentlich höher lägen, als die Nachteile durch Wegnahme dieser Fahrbeziehung.

 

Frau Rocker sorgte sich um einen erhöhten Parksuchverkehr in diesem Bereich, da die Besucherfrequenz zum Gerichtsgebäude sehr hoch sei. Daher stellte sie die Frage, ob in Absprache mit dem Gericht, eine Bewerbung von möglichen Parkplätzen, beispielsweise an der Festhalle, angedacht sei.

 

Der Vorsitzende verneinte dies und bedankte sich für diesen Hinweis. Es sei bisher lediglich angedacht ein Kurzzeitparken für zwei Stunden oder weniger einzurichten.

 

Herr Dr. Hülsenbeck bestätigte die Wichtigkeit des Kurzzeitparkens in dieser Zone. Allerdings seien zwei Stunden durchaus für einen Gerichtstermin erforderlich. Da aktuell viele Dauerparker erlaubt seien, wäre es bereits ab neun Uhr schwierig, einen freien Parkplatz in der Gegend zu finden. Er schlug vor, dass das Gericht in ihren Vorladungen auf mögliche Parkbereich hinweise.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, erfolgte die Abstimmung.


Der Mobilitätsausschuss empfahl bei einer Enthaltung einstimmig dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen folgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.