Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses zur Gewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe gemäß § 39 SGB VIII vom 25. April 2022 wird für den Bereich des Jugendamts Landau in der Pfalz ab 1. Oktober 2022 für anwendbar erklärt. In begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden. Die Nebenleistungen nach § 33 Vollzeitpflege sind in den Richtlinien zur Gewährung materieller Leistungen der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz bereits festgesetzt und werden weiterhin angewandt.

 

 


Herr Eisenstein erläutert die Beschlussvorlage. Es handelt sich bei den Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses um eine Neufestsetzung der Nebenleistungen in der Jugendhilfe § 39 SGB VIII, die erst rechtsgültig wird, wenn der Jugendhilfeausschuss der Beschlussvorlage zustimmt.


Der Beschlussvorlage wird einstimmig zugestimmt.