Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anhebung der Geldleistung in der Kindertagespflege nach §23 Abs. 2 SBG VIII bei vorhandener Aufbauqualifizierung der Tagespflegeperson von derzeit          5 Euro/Std. pro Kind auf 5,60 Euro/Std. pro Kind, für Tagespflegepersonen mit einer Grundqualifizierung von derzeit 3 Euro/Std. pro Kind auf 4 Euro/Std. pro Kind, wirksam ab 01.07.2023.

 


 

Herr Eisenstein stellt die Beschlussvorlage vor, die eine Erhöhung der Geldleistungen auf 5,60 € pro Stunde und Kind vorsieht und stellt einen Vergleich an: Der Landkreis Südliche-Weinstraße weist 5,50 € aus, der Landkreis Germersheim 5,79 €; die kreisfreien Städte Frankenthal und Neustadt an der Weinstraße 5,00 €.

 

Frau Schwarzmüller sieht positiv, dass eine Erhöhung der Geldleistungen angestrebt wird. Andererseits sei eine Zustimmung zur Beschlussfassung nicht möglich, da die Tagesmütter zu dem Thema nicht angehört wurden. Es liege ihr eine E-Mail zur aktuellen Situation der Tagesmütter vor. Frau Lorenz-Jahn ergänzt, dass auch das Stadtjugendamt besagte E-Mail am Tag der Sitzung erhalten habe.

 

Der Vorsitzende kann die Einwände nachvollziehen, weist jedoch darauf hin, dass die Zustimmung zur Beschlussvorlage aufgrund der einzustellenden Kosten in den Haushalt für das Jahr 2023 notwendig sei. Er bietet an, eine Stellvertretung der Tagesmütter in die nächste Sitzung einzuladen. Somit habe der Ausschuss die Möglichkeit nach zu beraten und ggf. eine weitere Erhöhung durch Beschluss anzuregen.

 

Frau Schwarzmüller befürwortet diese Vorgehensweise und fragt nach warum die Erhöhung zum 1. Juli 2023 vorgesehen sei und nicht bereits früher.

 

Herr Eisenstein begründet das Setzen der Frist auf den 1. Juli 2023 mit der Zeitspanne bis zur Zustimmung des Haushalts durch die entsprechenden Behörden.

 

Frau Lorenz-Jahn stellt den Verdienst von Tagespflegepersonen und Erzieherinnen und Erziehern gegenüber, begonnen mit der Dauer der Ausbildung (160 Std. Grundqualifizierung bei Tagespflegepersonen, 5 Jahre Berufsausbildung bei Erzieherinnen und Erziehern). Das Gehalt von Erzieherinnen und Erziehern beläuft sich nach TVöD-SuE S 8a Stufe 1 auf ca. 2.930 € brutto; S 8a Stufe 2: ca. 3.150 € brutto. Tagespflegepersonen erhalten unter Berücksichtigung der erhöhten Geldleistungen für die Betreuung von fünf Kindern bei einem Betreuungsumfang von 30 Wochenstunden 3.637,20 € brutto zzgl. hälftiger Erstattung der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

 

Herr Janke spricht sich für die Zustimmung zur Beschlussvorlage aus, da in der Stadt Landau ein Betreuungsplatzbedarf besteht.

 

Der Vorsitzende fasst die Wortbeiträge zusammen und ergänzt, dass die Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vornehmlich der Zustimmung der Prüfbehörden, protokolliert werde. Auf Rückfrage von Frau Thomas bestätigt der Vorsitzende, dass eine Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt keine Verschlechterung bedeutet.

 

 


Der Beschlussvorlage wird einstimmig zugestimmt